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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Vorlagentyp: E
2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Etatantrag sieht die einmalige Bereitstellung von 50.000 Euro für das Bridges Kammerorchester im Haushaltsjahr 2026 vor. Dies soll deren soziale und künstlerische Aktivitäten unterstützen, insbesondere im Hinblick auf ihr 10-jähriges Jubiläum und die Notwendigkeit, neue Probenräume zu finden. Durch die Förderung wird die kulturelle Vielfalt und die gesellschaftliche Rolle des Orchesters in Frankfurt gestärkt.

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Thema Kultur verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Bridges Kammerorchester werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 einmalig 50.000,- Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Seit 2016 baut Bridges Kammerorchester, geleitet vom Gedanken "Bridges - Musik verbindet", mit ihrer Musik Brücken und prägen durch ihre Aktivitäten das Kulturleben der Stadt Frankfurt am Main. Im April 2026 feiern sie ihr 10-jähriges Jubiläum. Aus der Vielfalt ihrer individuellen künstlerischen Identitäten lassen wir ihren einzigartigen Bridges Sound - den Sound der Frankfurter Gesellschaft - entstehen. Ihre Musik macht dadurch Einwanderungsgesellschaften hörbar. Durch ihr Tun verbinden sie künstlerische Exzellenz mit gesellschaftlichem Impact. Das Bridges Kammerorchester ist ein internationales Role-Model, das künstlerische Exzellenz mit gesellschaftlichem Impact verbindet: Während sich die Regierungen der Herkunftsländer der Orchestermitglieder gegenseitig zum Teil stark unter Druck setzen, konzentrieren sich im Bridges Kammerorchester Musiker*innen aus teilweise verfeindeten oder sogar miteinander im Krieg stehenden Nationen auf ihre gemeinsamen Interessen: die Musik. Über die partizipativen Strukturen des freien Orchesters erleben alle Orchestermitglieder -unabhängig von ihrer Herkunft und Demokratieerfahrung - in konkreten demokratischen Beteiligungsformaten ein hohes Maß an Selbstwirksamkeit sowie eine Bestärkung darin, Konflikte konstruktiv auszutragen. Das Bridges Kammerorchester tritt deutschlandweit an renommierten Spielstätten auf, darunter: Alte Oper Frankfurt, Sendessaal des Hessischer Rundfunk Frankfurt, Casals Forum Kronberg, Elbphilharmonie Hamburg, Gewandhaus Leipzig, Philharmonie Köln. Sie setzen Maßstäbe in musikalischer Qualität, Empowerment durch Musik und eine positive gelebte Kultur des Pluralismus - damit repräsentieren sie die Stadt Frankfurt am Main in ihrer ganzen Vielfalt über die Grenzen Hessen als weltoffene Stadt. Seit dem ersten Bühnenauftritt vor 10 Jahren im April 2016 haben sie die Frankfurter Stadtgesellschaft mit innovativen, wirkungsvollen Formaten bereichert. Vor sechs Jahren haben sie das Bridges Kammerorchester gegründet - unter dessen Dach seitdem alle Formate der Orchester- und Kammermusik, der Ensembles, ihre Education- und Community-formate sowie Kooperations- und Koproduktionsformate laufen: Ensemble- und Orchesterkonzerte in Frankfurt/Rhein Main und als Botschafterin einer diversen, weltoffenen Stadt Frankfurt am Main, wie Konzerte des Bridges Kammerorchester und der Bridges Ensembles. Education und Community Projekte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Frankfurt, wie Bridges Mobil mit transkulturellen Mitmachangeboten in den Stadtteile Frankfurts. Sie kooperieren mit einer Vielzahl Frankfurter Akteur*innen, wie Perfect Match- Residenzorchester an der Henri-Dunant-Schule Frankfurt Sossenheim 2025/2026, Bridges im Klassenzimmer - in Kooperation mit der Hochschule für Musik und darstellende Kunst Frankfurt, Formate für u.a. Stadtteillabore der Bildungskommune Frankfurt, Klangwelten - in Kooperation mit Dr. Hoch's Konservatorium, Produktion "Hüpfen" in Kooperation mit der Alten Oper Frankfurt, Bridges Sessions und Bridges Hobby Ensemble Dusti - regelmäßige niedrigschwellige Angebote für Erwachsene. Ihre bisherigen Büroräume in der Seilerei sind zukünftig nicht mehr nutzbar und die Möglichkeit in die Räume des Atelierfrankfurt in der Schwedlerstraße 1-5 umzuziehen, ist ein großer Glücksfall und löst das Problem fehlender Probenräume. Gleichzeitig heißt es auch, dass eine höhere Miete anfällt und Investitionen getätigt werden müssen, um die Räume für die notwendige Akustik herzurichten. Des Weiteren braucht es eine Ausstattung, wie Orchesterstühle, Pulte, Technik oder auch Büroausstattung. Hierfür werden ebenfalls Mittel benötigt. Der Erfolg von Bridges Kammerorchester erklärt sich durch die gesellschaftliche Relevanz ihres Schaffens. Ihr Erfolg beschert ihnen eine stabile Auftragslage - aber keine stabile Finanzierung. Sie haben nicht genug Personal, um die Bedarfe und Anfragen abzudecken. Bestehende Arbeitsplätze müssen langfristig gesichert oder die weiteren benötigten Arbeitsplätze geschaffen werden. Akteur*innen der Freien Szene wie das Bridges Kammerorchester öffnen zahlreiche Türen zu diversen Zielgruppen - sie spannen ein breites Netz durch ganz Deutschland und erreichen eine breite Zielgruppe.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Januar 2026 wurde diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 42 · 26.02.2026
TO I, TOP 53
Abgelehnt
Die Vorlage E 272 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
FDPAfD
Ablehnung:
BFF-BIGÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Sonstige:
Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: FDP; GRÜNE, CDU, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) AfD (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 28
Beraten

Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.

Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (30 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme)

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