Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Barrierefreien Ausbau des ÖPNV beschleunigen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die notwendigen Personalstellen und Finanzmittel für den barrierefreien Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in Frankfurt bereitzustellen. Dies ist erforderlich, um die gesetzlich geforderte vollständige Barrierefreiheit bis zum 1. Januar 2022 zu erreichen, die aufgrund von Personalmangel und fehlenden Mitteln nicht umgesetzt werden konnte.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In den Haushalt 2023 werden die zusätzlich erforderlichen Personalstellen und Finanzmittel eingestellt, die zur schnellstmöglichen Planung und Umsetzung des barrierefreien Ausbaus des öffentlichen Nahverkehrs, insbesondere der Straßenbahnhaltestellen und Bushaltepositionen, nötig sind, damit die gemäß dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) seit dem
- Januar 2022 überfällige völlige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr Frankfurts erreicht wird.
Begründung
Das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit bis
- Januar 2022 konnte in Frankfurt aufgrund fehlenden Personals und fehlender Finanzmittel nicht erreicht werden. Obwohl Bundesmittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) langjährig gesichert sind, durch das Finanzausgleichsgesetz (FAG) Mittel vom Land zur Verfügung stehen und durch die Stellplatzablöse Einnahmen der Stadt explizit für "investive Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs" vorgesehen sind, geht der barrierefreie Ausbau des ÖPNV in Frankfurt viel zu langsam voran. Immer noch fahren Straßenbahnen mit Einstiegsstufen durch die Stadt. Von den insgesamt 139 Tramhaltestellen sollten 90 bis Anfang 2022 barrierefrei ausgebaut sein. Davon ist die Stadt weit entfernt, augenblicklich sind 72 ausgebaut. Bei den Bushaltestellen steht immer noch ungefähr der Hälfte der Haltepositionen der barrierefreie Umbau bevor. Zuletzt hieß es, dass momentan 780 von 1400 Haltestellen barrierefrei sind, das entspricht etwa 55 Prozent. Nicht verständlich ist auch das Vorgehen des zuständigen Amts für Straßenbau und Erschließung, das Haltestellen nicht entsprechend der Prioritätenliste umbaut. Stattdessen werden zunächst eher die leicht umzubauenden Haltestellen bearbeitet, die gerade nicht in den wichtigen Problemzonen liegen. Solche Zonen sind vor allem Straßen mit Haltestellen mitten auf der Straße wie entlang der Mainzer oder der Friedberger Landstraße. An diesen Haltestellen sind alle Fahrgäste dem Fließverkehr ausgesetzt. Um die eindeutige Zielvorgabe des PBefG herzustellen, ist die personelle und finanzielle Planung so zu verändern, dass das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit schnellstmöglich erreicht wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juni 2023 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 16 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.07.2023 im OBR 5 angenommen.
16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr
Ausgaben 2025: 14 Mio € · im Antragsjahr 2023 31 Mio € — preisbereinigt -58 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf16 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen farbechte/LINKE, BFF und fraktionslos (= Zustimmung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD und LINKE gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU gegen GRÜNE, FDP und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU und Volt gegen LINKE., FDP, dFfm und BFF (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE, SPD und BFF (= Zustimmung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)