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Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Energetische Sanierung voranbringen

Vorlagentyp: ECDU
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Etatantrag sieht eine Erhöhung des Etatansatzes für das Förderprogramm zur energetischen Sanierung vor. Dies soll die Inanspruchnahme der Fördermittel erhöhen und die Schaffung von mehr Wohnraum ermöglichen.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Etatansatz des Förderprogramms 5.003.613 in der Produktgruppe 13.01 wird

2024 2025 von 3.200 T € 3.200 T€ um 1.000 T € 1.800 T € auf 4.200 T € 5.000 T €

erhöht. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich.

  1. Die Förderbestimmungen der Stadt Frankfurt sind so zu ändern, dass nur solche Modernisierungsmaßnahmen förderungsfähig sind, wenn sie nach Maßgabe der KfW-Förderbestimmungen den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen.
  2. Ferner wird für die Gerüststellung im öffentlichen Straßenraum eine günstigere Behandlung im System der Sondernutzungsabgaben erarbeitet.
  3. Im Übrigen erfolgt die Förderung für demnach auch im Rahmen des BGB zulässige Modernisierungsumlagen durch einen entsprechenden Mietzuschuss für Mieter, für die die Mieterhöhung eine unzumutbare Härte bedeuten würde.

Begründung

Im Haushaltsentwurf sind für folgende Wohnungsbauförderprogramme die nachstehenden Mittel ab 2024 bis 2026 vorgesehen. Aus den Budgetüberträgen ist ablesbar, dass die Förderprogramme kaum in Anspruch genommen werden, was an der Höhe der Förderung liegt, die auf Baukosten aus den Jahren 2017 basieren, aber auch an der Komplexität der Förderbestimmungen. Im Übrigen sind die Etatansätze bei Anwendung der veralteten Förderbestimmungen völlig ungenügend, um vergünstigten Wohnraum zu bieten. Die Förderzuschüsse aufgrund der aktuellen Richtlinien belaufen sich zurzeit auf die nachstehenden Beträge. Es ergeben sich aus den bisherigen Förderbeträgen im Best-Case folgende Anzahl von Wohneinheiten: Vor diesem Hintergrund sind sowohl die Etatansätze zu erhöhen, als auch die Förderbestimmungen zu vereinfachen, so dass mehr Wohnungen als die von Stadt unter den geltenden Förderbedingungen möglichen ca. 80 Wohneinheiten jährlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Mai 2024 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.07.2024 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 28 · 02.07.2024
TO I, TOP 25
Abgelehnt
Die Vorlage E 267 wird im Rahmen der Vorlage NR 738/23 abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltAfD
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (= Annahme)

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