Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Wohnungen für Studentinnen und Studenten
Zusammenfassung
Der Etatansatz für das Förderprogramm studentisches Wohnen soll um 250.000 Euro auf 2.250.000 Euro erhöht werden, um der Wohnungsnot für Studierende in Frankfurt entgegenzuwirken. Dies soll durch eine Überarbeitung der Richtlinien des Förderprogramms unterstützt werden, um die förderfähigen Mieten zu erhöhen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Etatansatz des Förderprogramms 5.005993 (Förderprogramm studentisches Wohnen) in der Produktgruppe 13.01 wird
2025 von 2.000 T € um 250 T € auf 2.250 T €
erhöht. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.
Der Magistrat wird aufgefordert, die Richtlinie des Förderprogramms "Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende" zu überarbeiten. Die Höhe der förderfähigen Mieten ist zu erhöhen und soll sich an der Förderrichtlinie des Landes zum Neubau von Mietwohnungen für studentische Haushalte und Haushalte für Auszubildende orientieren.
Begründung
Gerade in Universitätsstädten herrscht Wohnungsnot. Studentinnen und Studenten werden mit diesem Problem alleine gelassen. Die Probleme der Zielgruppe wären geringer, wenn den hohen Mietpreisen durch genügend Apartments in den günstigeren Studentenwohnheimen begegnet würde. Doch Wohnheimzimmer sind in Frankfurt weiterhin Mangelware. Aus dem Bericht B 435/23 ergibt sich, dass die Quote der Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Stadt Frankfurt für Wohnraum Studierender nur marginal ist. Ein Hauptgrund liegt in der Festsetzung der förderfähigen Mieten, die deutlich unter den Vorgaben sonstiger Förderprogramme, z. B. des entsprechenden Landesprogramms, liegen. Auf der Grundlage der bisherigen Förderbedingungen ist ein signifikanter Anstieg der Bautätigkeit - bei gestiegenen Baukosten - nicht zu rechnen. Indem der Bau von Wohnungen für Studierende unterstützt und gefördert wird, kann nicht nur dem Mangel an Wohnraum entgegengewirkt werden, sondern insbesondere auch die Gewinnung von künftigen Arbeits- bzw. Fachkräften gestärkt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Mai 2024 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.07.2024 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.
13.01 Stadtplanung
Ausgaben 2025: 39 Mio € · im Antragsjahr 2024 31 Mio € — preisbereinigt +23 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme)