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Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Wohnungen für Auszubildende

Vorlagentyp: ECDU
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht eine Erhöhung des Etatansatzes für das Förderprogramm studentisches Wohnen vor, um den Bau von Wohnungen für Auszubildende zu unterstützen. Dies soll dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenwirken und die Gewinnung von Fachkräften in Frankfurt fördern.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Etatansatz des Förderprogramms 5.005993 (Förderprogramm studentisches Wohnen) in der Produktgruppe 13.01 wird

2025 von 2.000 T € um 250 T € auf 2.250 T €

erhöht. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.

Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen des Förderprogramms "Studentisches Wohnen" auch den Bau von Wohnungen für Auszubildende zu fördern und dazu das Förderprogramm zu ergänzen.

Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die Richtlinie zu überarbeiten. Die Höhe der förderfähigen Mieten ist zu erhöhen und soll sich an der Förderrichtlinie des Landes zum Neubau von Mietwohnungen für studentische Haushalte und Haushalte für Auszubildende orientieren.

Begründung

So, wie die Menschen in Frankfurt an dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum leiden, leiden zahlreiche Arbeitgeber an Personal- bzw. Fachkräftemangel. Dies beginnt schon mit der Ausbildung - immer mehr Ausbildungsbetrieben fehlt der Nachwuchs und die Betriebe versuchen händeringend, Lehrlinge zu finden und anzuwerben. Dabei ist der Mangel an Wohnraum eine Ursache, denn angemessener Wohnraum ist mitentscheidend für die Wahl, wo man seinen Job ausübt. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum entwickelt sich zunehmend zum Nachteil im Wettbewerb um die dringend benötigten Auszubildenden. Wenn der Stadt Frankfurt ernsthaft daran gelegen ist, dass Fachkräfte nach Frankfurt kommen, müssen auch die Bedingungen geschaffen werden, dass sie hier leben können. Indem der Bau von Wohnungen für Auszubildende unterstützt und gefördert wird, kann nicht nur dem Mangel an Wohnraum entgegengewirkt werden, sondern insbesondere auch die Gewinnung von Auszubildenden, also den künftigen Arbeits- bzw. Fachkräften gestärkt werden. Hierzu braucht es nicht nur eine enge Kooperation zwischen Arbeitgebern, Stadt und den großen Wohnungsbaugesellschaften, sondern auch eine Freigabe von Mitteln aus dem Förderprogramm Studentisches Wohnen. Aus dem Bericht B 435/23 ergibt sich, dass die Quote der Inanspruchnahme der Fördermittel in diesem Bereich nur marginal ist. Ein Hauptgrund liegt in der Festsetzung der förderfähigen Miethöhen, die deutlich unter den Vorgaben sonstiger Förderprogramme, z. B. des entsprechenden Landesprogramms, liegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Mai 2024 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.07.2024 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

13.01 Stadtplanung

Ausgaben 2025: 39 Mio € · im Antragsjahr 2024 31 Mio € — preisbereinigt +23 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 28 · 02.07.2024
TO I, TOP 23
Abgelehnt
Die Vorlage E 265 wird im Rahmen der Vorlage M 70 abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELFBFF-BIGAfDFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme)

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