Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen
Zusammenfassung
Der Etatantrag sieht eine Erhöhung der Sachmittel für die Koordinierungsstelle beim Frauenreferat um 150.000 € vor, um die Umsetzung der Istanbul-Konvention zu gewährleisten. Dies ist notwendig, um die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Gewaltschutzes und der Gleichberechtigung zu erfüllen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Haushalt 2022 werden die Sachmittel für die Umsetzung der Aufgaben der Koordinierungsstelle beim Frauenreferat von bisher 50.000 € um 150.000 € auf dann insgesamt 200.000 € erhöht und bereitgestellt.
Die Mittel werden laut Artikel 10 der Istanbul-Konvention für Forschungs- und Rechercheaufträge, für die Konzipierung und Umsetzung von Modellverfahren zum Gewaltschutz und im Bereich digitaler Gewalt, für die Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller von der Istanbul-Konvention erfassten Formen von Gewalt, für die Organisation der Zusammenarbeit mit staatlichen und anderen Institutionen sowie mit Polizei, Justiz, übergeordneten Ebenen, den NGOs und anderen Akteuren im Arbeitsfeld und für die Erstellung und Produktion von Materialien und Infokampagnen, für Veranstaltungen, Moderations- und Referent*innen-Honorare, für Raummieten und Veranstaltungstechnik benötigt. Die Aufgaben der Koordinierungsstelle nach der Istanbul-Konvention sind umfangreich und mit den bisher im Bereich Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt und deren Prävention vorhandenen Sachmitteln nicht darstellbar.
Der Betrag von 150.000 € wird dem Haushalt zugesetzt.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Umsetzung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2022 jeweils halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht nach Produktgruppen.
Begründung
Die Istanbul-Konvention verlangt in Artikel 10 - Koordinierungsstelle in Absatz 1: Die Vertragsparteien benennen oder errichten eine oder mehrere offizielle Stellen, die für die Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller von diesem Übereinkommen erfassten Formen von Gewalt zuständig sind. Diese Stellen koordinieren die in Artikel 11 genannte Datensammlung sowie analysieren und verbreiten ihre Ergebnisse.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Mai 2022 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.05.2022 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme mit folgender Maßgabe: "In den Anträgen sind die Aufgaben der Koordinierungsstelle und der Monitoringstelle zu trennen. Der Etatantrag E 25 vermischt in unzulässiger Weise zwei verschiedene Pflichtaufgaben aus der Istanbul-Konvention. Die Koordinierungsstelle ist öffentliche Ansprechpartnerin für die betroffenen Frauen der Stadt. Sie sammelt die Daten zur geschlechtsspezifischen Gewalt und vernetzt operativ die beteiligten Stellen wie Polizei, Justiz, Notruf- und Beratungsstellen, Frauenhäuser, Gesundheitsdienste usw. Die Mitarbeiter*innen sind städtische Angestellte. Die Monitoringstelle wird zwar auch von der Kommune finanziert, arbeitet aber unabhängig, weil sie laut Istanbul-Konvention ausdrücklich von Mitarbeiter*innen aus den einschlägigen NGOs besetzt sein soll. Außerdem hat sie andere Aufgaben. Sie arbeitet nach innen, evaluiert die Datenlage und die Erfolge oder Misserfolge, welche ggf. Änderungen der Maßnahmen erfordern. Sie erforscht die auf die Stadt und die geschlechtsspezifische Gewalt einwirkenden sozio-ökonomischen Grundlagen. Die Ergebnisse der Monitoringstelle sind Teil des GREVIO-Staatenberichts an den Europarat. - siehe dazu auch den Antrag der LINKE. E 233/22. Die Trennung von Koordinierungsstelle und Monitoringstelle ist auch Beschlusslage der GFMK (Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder) aus 2018 und 2019.") sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Etatantrag E 25 in unzulässiger Weise zwei verschiedene Pflichtaufgaben aus der Istanbul-Konvention vermischt. Die Koordinierungsstelle ist öffentliche Ansprechpartnerin für die betroffenen Frauen der Stadt. Sie sammelt die Daten zur geschlechtsspezifischen Gewalt und vernetzt operativ die beteiligten Stellen wie Polizei, Justiz, Notruf- und Beratungsstellen, Frauenhäuser, Gesundheitsdienste usw. Die Mitarbeiter*innen sind städtische Angestellte. Die Monitoringstelle wird zwar auch von der Kommune finanziert, arbeitet aber unabhängig, weil sie laut Istanbul-Konvention von Mitarbeitenden aus den einschlägigen NGOs besetzt sein soll. Außerdem hat sie andere Aufgaben. Sie arbeitet nach innen, evaluiert die Datenlage und die Erfolge oder Misserfolge. Sie erforscht die auf die Stadt und die geschlechtsspezifische Gewalt einwirkenden sozio-ökonomischen Grundlagen. Die Ergebnisse der Monitoringstelle sind Teil des GREVIO-Staatenberichts an den Europarat.) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung)