Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt am Main
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Produktgruppe: 17.01 Wohnen Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt am Main Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Programm "Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt am Main" zu erstellen, das bevorzugt in den städtischen und stadtnahen Wohnungsbaugesellschaften umgesetzt wird und sich mit der seniorengerechten Umrüstung beziehungsweise Renovierung des Altbaubestands befasst, sowie bereits bei der Planung von Neubauten seniorengerechtes Wohnen zwingend berücksichtigt. Begründung: Das statistische Jahrbuch 2016 der Stadt Frankfurt am Main spricht eine deutliche Sprache. Um nur drei Zahlen daraus zu zitieren: Das Durchschnittsalter der in Frankfurt lebenden Menschen beträgt 40,91 Jahre. Die Bevölkerungsgruppe ab dem 55. Lebensjahr macht 26,3 Prozent der Gesamtbevölkerung aus. In Frankfurt sind 54,9 Prozent Einpersonenhaushalte. Hinzu kommt noch, dass fast jeder zehnte Frankfurter schwerbehindert ist, beziehungsweise einen Schwerbehindertenausweis besitzt. 2015 stellte Oberbürgermeister Feldmann die neuste Bevölkerungsstatistik vor und wies voller Stolz darauf hin, dass Frankfurt am Main die 720.000-Marke übersprungen habe, doch trotzdem setzt sich der gesellschaftliche Alterungsprozess unaufhörlich fort. Neben den hiermit zusammen-hängenden gesamtgesellschaftlichen Problemen, wie Versorgung, Pflege etc., wird sich dies vor allem auch in der städtischen Wohnungsversorgung und Wohnraumausstattung niederschlagen. Nur ein geringer Teil des städtischen Wohnraums in Frankfurt ist seniorengerecht ausgestattet. Weder mit relativ niedrigschwelligen Angeboten, wie beispielsweise seniorengerechten Bädern / Nasszellen (Dusche statt Wanne, höhere seniorengerechte Toiletten) oder doppeltseitigen Hand-läufen in Treppenhäusern, noch mit barrierefreien Zugängen (Aufzüge, Rampen statt Treppen). Oberbürgermeister Feldmann, der in Personalunion auch Aufsichtsratsvorsitzender der ABG Frankfurt Holding ist, hatte die allgemeine Wohnungsproblematik Frankfurts bereits im Vorfeld seiner Amtszeit thematisiert und sich erfreulicherweise zu Beginn seiner Amtszeit, zusammen mit dem Magistrat, ein recht umfassendes Wohnungsbauprogramm zur Aufgabe gemacht. Doch zu einem entsprechenden zukunftsorientierten und ambitionierten Wohnungsbauprogramm gehört auch, bezogen auf die demoskopische Entwicklung, der spezielle Aspekt des seniorengerechten Wohnens in Frankfurt am Main.
Inhalt
Etatantrag vom 26.03.2017, E 257
Betreff: Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt am Main Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Programm "Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt am Main" zu erstellen, das bevorzugt in den städtischen und stadtnahen Wohnungsbaugesellschaften umgesetzt wird und sich mit der seniorengerechten Umrüstung beziehungsweise Renovierung des Altbaubestands befasst, sowie bereits bei der Planung von Neubauten seniorengerechtes Wohnen zwingend berücksichtigt.
Begründung: Das statistische Jahrbuch 2016 der Stadt Frankfurt am Main spricht eine deutliche Sprache. Um nur drei Zahlen daraus zu zitieren: Das Durchschnittsalter der in Frankfurt lebenden Menschen beträgt 40,91 Jahre. Die Bevölkerungsgruppe ab dem 55. Lebensjahr macht 26,3 Prozent der Gesamtbevölkerung aus. In Frankfurt sind 54,9 Prozent Einpersonenhaushalte. Hinzu kommt noch, dass fast jeder zehnte Frankfurter schwerbehindert ist, beziehungsweise einen Schwerbehindertenausweis besitzt. 2015 stellte Oberbürgermeister Feldmann die neuste Bevölkerungsstatistik vor und wies voller Stolz darauf hin, dass Frankfurt am Main die 720.000-Marke übersprungen habe, doch trotzdem setzt sich der gesellschaftliche Alterungsprozess unaufhörlich fort. Neben den hiermit zusammen-hängenden gesamtgesellschaftlichen Problemen, wie Versorgung, Pflege etc., wird sich dies vor allem auch in der städtischen Wohnungsversorgung und Wohnraumausstattung niederschlagen. Nur ein geringer Teil des städtischen Wohnraums in Frankfurt ist seniorengerecht ausgestattet. Weder mit relativ niedrigschwelligen Angeboten, wie beispielsweise seniorengerechten Bädern / Nasszellen (Dusche statt Wanne, höhere seniorengerechte Toiletten) oder doppeltseitigen Hand-läufen in Treppenhäusern, noch mit barrierefreien Zugängen (Aufzüge, Rampen statt Treppen). Oberbürgermeister Feldmann, der in Personalunion auch Aufsichtsratsvorsitzender der ABG Frankfurt Holding ist, hatte die allgemeine Wohnungsproblematik Frankfurts bereits im Vorfeld seiner Amtszeit thematisiert und sich erfreulicherweise zu Beginn seiner Amtszeit, zusammen mit dem Magistrat, ein recht umfassendes Wohnungsbauprogramm zur Aufgabe gemacht. Doch zu einem entsprechenden zukunftsorientierten und ambitionierten Wohnungsbauprogramm gehört auch, bezogen auf die demoskopische Entwicklung, der spezielle Aspekt des seniorengerechten Wohnens in Frankfurt am Main.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.05.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. März 2017 brachte FRANKFURTER diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.05.2017 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit abgelehnt.
17.01 Wohnen
Ausgaben 2025: 30 Mio € · im Antragsjahr 2017 19 Mio € — preisbereinigt +27 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)