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Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung

Vorlagentyp: ECDU
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Sprachmittler vor. Dies ist notwendig, um die wertvolle Arbeit der Sprachmittler anzuerkennen und zu fördern, insbesondere in einer Stadt mit hohem Migrationsanteil wie Frankfurt.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat schafft endlich eine rechtliche Grundlage für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Sprachmittler und stellt dafür die entsprechenden Mittel bereit. Dafür wird im Bereich "Maßnahmen zur Integration (allgemeine Projektförderung)" ein Projektfördertopf von

20242025
25.000 €50.000 €

eingerichtet. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der vorhandenen, dem Amt für Multikulturelle Angelegenheiten zugewiesenen Mittel.

Bei der Umsetzung gelten folgende Richtlinien:

  1. Die Entschädigungssatzung der Stadt Frankfurt wird so angepasst, dass Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Sprachmittler ausgezahlt werden können.

2. Das Amt für Multikulturelle Angelegenheiten (Amka) verwaltet das Budget für die Bezahlung von Sprachmittlern und ist zentraler Ansprechpartner in dieser Sache für Sprachmittler, Bürgerinnen und Bürger sowie die städtischen Ämter.

3. Das Amka kann die ehrenamtlichen Sprachmittler für die Bedarfe der städtischen Ämter (die Ausländerbehörde, das Jugend- und Sozialamt oder die Beratungsstelle des Amka etc.) in allen Fällen anfragen, in denen eine fremdsprachliche Vermittlung notwendig, aber keine professionelle Dolmetscher- oder Übersetzerleistung erforderlich ist.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.

Begründung

In 40% der Familien hat mindestens ein Elternteil einen Migrationshintergrund. Sprachvermittlung ist somit nicht nur eine Aufgabe, sondern auch eine Chance. Frankfurt als internationalste Stadt Deutschlands sollte dieses Potential nutzen. Aufgrund ihres sprachlichen und kulturellen Hintergrundes können Sprachmittler einen wertvollen Beitrag für das Zusammenleben sowie die Wertschätzung städtischer und staatlicher Institutionen leisten. Sie sind "Sprachbotschafter" mit dem Potential, Vertrauen in städtische Angebote zu wecken und Menschen zum Erlenen der deutschen Sprache zu ermutigen. Die Stadt Frankfurt ist ebenso wie nicht-städtische Institutionen zur Wahrnehmung zahlreicher Aufgaben des Bürgerservice auf Sprachmittler angewiesen. Die große Sprachvielfalt in Frankfurt können städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allein nicht abbilden und es gibt zahlreiche Bereiche, in denen keine professionellen Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen notwendig sind, um die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den städtischen Behörden zu unterstützen. So haben das Amt für Multikulturelle Angelegenheiten (Amka) und weitere Behörden einen Bedarf an Sprachmittlern, die Unterstützungsleistungen, wie eine Begleitung bei Behördengängen, anbieten. Laut ST 1769/2018 vom 07.09.2018 gibt es einen hohen Bedarf an sprachlichen Vermittlungsleistungen und eine große Anzahl an Menschen, die sich seit Jahren ehrenamtlich und unentgeltlich in diesem Bereich einsetzen. Die Nachfrage nach Sprachmittlern dürfte auch infolge des Ukrainekriegs noch einmal deutlich angestiegen sein. Aus diesem Grund arbeiteten zahlreiche Menschen in den vergangenen Jahren über längere Zeiträume hinweg ehrenamtlich und unentgeltlich für die Stadt als Sprachmittler. Diese anspruchsvolle Aufgabe sollte auch entsprechend anerkannt, wertgeschätzt und durch Aufwandsentschädigungen entlohnt werden. Um den wichtigen Pool ehrenamtlicher Sprachmittler langfristig aufrechterhalten und stärken zu können, müssen dringend die rechtlichen Grundlagen für die Auszahlung von Aufwandsentschädigungen durch die Stadt Frankfurt gelegt und entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Mai 2024 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.07.2024 im Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

10.03 Integration und Antidiskriminierung

Ausgaben 2025: 20 Mio € · im Antragsjahr 2024 20 Mio € — preisbereinigt +0 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa
Sitzung 28 · 04.07.2024
TO I, TOP 43
Abgelehnt
Die Vorlage E 256 wird im Rahmen der Vorlage E 99 abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltAfD
Ablehnung:
CDUFRAKTIONBFF-BIGLinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

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