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KEG ausschließlich in öffentlicher Hand

Vorlagentyp: ELINKE
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Überführung der Konversions-Grundstücksentwicklungs-gesellschaft mbH (KEG) in städtische Hand, um die Kontrolle über die Wohnraumversorgung zu sichern und die Wohnungsnot in Frankfurt zu lindern. Die Ablehnung des Antrags durch die Stadtverordnetenversammlung könnte die Entwicklung von Wohnraum durch private Investoren weiterhin fördern.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, die Konversions-Grundstücksentwicklungs-gesellschaft mbH (KEG) in städtische Hand zu überführen.
  2. Die Weiterveräußerung von Liegenschaften und Wohnobjekten durch die KEG soll ausschließlich an gemeinnützig agierende genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnprojekte oder an die stadteigene Wohnungsgesellschaft ABG Holding erfolgen.

Begründung

Die KEG wurde 1995 als Public Private Partnership-Unternehmen für die Entwicklung von ehemals militärisch genutzten Liegenschaften und deren Umnutzung für zivile Zwecke gegründet. Seitdem sind die Stadt Frankfurt am Main und die Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSMF) zu jeweils 50 Prozent Anteilseigner*innen des Unternehmens. Die BSMF ist ein privater Dienstleister. Zielsetzung der KEG ist der Erwerb und die Entwicklung brachliegender Flächen, deren bisherige Nutzung für andere Zwecke, vornehmlich des Wohnungsbaus, geändert werden soll. Ziel ist die anschließende Veräußerung an private Investor*innen. In Frankfurt verschärft sich die Wohnungsnot seit Jahren: Zahlreiche Menschen haben große Schwierigkeiten angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Um breite Schichten, vor allem Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen, mit ausreichend Wohnraum versorgen zu können, müssen verschiedenste wohnungspolitische Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Die Entwicklung von mindergenutzten Flächen für den Wohnungsbau ist ein wichtiger Baustein, um das Wohnungsangebot in Frankfurt zu erhöhen und die Wohnungsnot zu lindern. Wohnen ist integraler Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt: Der private Wohnungsmarkt führt zu einer Verschärfung der Wohnungsnot, da Bauprojekte von privaten Akteur*innen am Bedarf vorbei gebaut werden. Um die volle Kontrolle und Transparenz über die Versorgung mit Wohnraum sowie der Preisgestaltung der Mieten zu gewinnen, ist es notwendig, dass die KEG zu 100 Prozent in städtische Hand überführt wird. Die KEG steht ebenfalls in der Verantwortung, Frankfurter*innen mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Diesen Auftrag kann sie nur erfüllen, wenn der Einfluss der Kommune auf das Unternehmen substanziell ausgeweitet und mehrheitlich gesichert wird. Die jetzige Public-Private Partnership der KEG bedeutet konkret, dass die Privatisierung von Grundstücken lediglich zeitlich verzögert wird. Das führt in der Konsequenz dazu, dass Gewinne mithilfe öffentlicher Beteiligung privatisiert werden und in der Hand weniger Konzerne bleiben, während Verluste kollektiviert und von der Allgemeinheit gezahlt werden. Jedes Jahr werden viele Millionen Euro Gewinn von der KEG an einen privaten Gesellschafter ausgeschüttet, während wertvolle Grundstücke aus der Hand gegeben werden an private Investor*innen. Die Zielsetzung von privaten Unternehmen ist immer die Gewinnmaximierung. Dies steht im grundsätzlichem Widerspruch zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Es ergeben sich dadurch oftmals Probleme wie Kostenexplosionen, zeitliche Verzögerungen und nicht zuletzt Qualitätsmängel. Aus diesen Gründen muss der Transfer öffentlicher Infrastruktur an den privaten Sektor beendet werden: Die KEG gehört in ausschließlich öffentliche Hand. Daseinsvorsorge darf nicht privatisiert werden. Öffentliche Grundstücke dürfen nicht zum Zweck der Spekulation oder Gewinnmaximierung, sondern ausschließlich an gemeinwohlorientierte Akteur*innen und öffentliche Wohnungsgesellschaften weiterveräußert werden. Kommunale Unternehmen müssen sich am Gemeinwohl orientieren und sozialverträglich agieren. Die öffentliche Daseinsvorsorge muss wieder in die öffentliche Verantwortung der Stadt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Juni 2023 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.07.2023 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 19 · 11.07.2023
TO I, TOP 30
Abgelehnt
Die Vorlage E 256 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

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