Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften

Vorlagentyp: ELINKE
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, im Haushalt 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr bereitzustellen, um die Vorkaufsrechte der Stadt Frankfurt am Main zu stärken und die Verdrängung von Mietern durch Luxussanierungen zu verhindern. Dies soll insbesondere in Gebieten mit Milieuschutzsatzungen geschehen, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In den Haushalt 2023 werden zusätzliche Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr eingestellt, um die Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main im Zusammenhang mit § 24 Baugesetzbuch (dem "Allgemeinen Vorkaufsrecht"), insbesondere in Gebieten mit bestehenden Milieuschutzsatzungen, und mit § 25 Baugesetzbuch (dem "Besonderen Vorkaufsrecht") wahrzunehmen.

Die erworbenen Grundstücke und Wohngebäude werden für die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum und der entsprechenden Infrastruktur gesichert.

Ein Weiterverkauf der Grundstücke aus städtischem Besitz wird ausgeschlossen.

Begründung

Mit den Milieuschutzsatzungen der Stadt Frankfurt am Main soll die Verdrängung der alteingesessenen Mieter*innen durch Luxussanierungen verhindert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden 2018 sechs neue Milieuschutzsatzungen verabschiedet. Besonders die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist in Gebieten mit gültiger Milieuschutzsatzung erschwert, denn die Stadt kann per Vorkaufsrecht in Kaufverträge als Käuferin einsteigen, sofern der*die eigentliche Käufer*in nicht zusichert, von einer Umwandlung in Eigentum abzusehen. Damit die Stadt glaubhaft machen kann, ihre Pflichten als Käuferin wahrzunehmen, müssen entsprechende Mittel vorhanden sein. Nur dann kann ggf. umfangreich vom städtischen Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht werden. Mit § 4192 vom 17.06.2019 wurde die Erweiterung des Ankaufsetats für das Jahr 2019 um 7,5 Millionen Euro beschlossen. Eine Verstetigung und Aufstockung dieser Mittel zur Ausübung von Vorkaufsrechten muss im Haushalt 2023 unbedingt berücksichtigt werden. Mit weiteren Bodenpreissteigerungen werden sich die Fälle häufen, in denen die Ausübung des Vorkaufsrechts notwendig wird, um die Bevölkerung vor Verdrängung zu schützen. Dafür bedarf es entsprechender Mittel zur Ausübung des Vorkaufsrechts. Auch im Rahmen von Vorkaufssatzungen, die Bebauungspläne begleiten, werden diese Mittel notwendig. Seit Januar 2018 wurden insgesamt sechs Vorkaufssatzungen für Gebiete mit neuen Bebauungsplänen beschlossen. Auf dieser Grundlage kann die Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht geltend machen. Um die in entsprechenden Bebauungsplänen formulierten städtebaulichen Ziele zu verwirklichen und die Grundstücke hierfür anzukaufen, werden die benötigten Mittel in den Haushalt eingestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Juni 2023 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.07.2023 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 19 · 11.07.2023
TO I, TOP 25
Abgelehnt
Die Vorlage E 251 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Angabe "50%" durch "80%" ersetzt wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 22 · 18.07.2023
TO II, TOP 33
Abgelehnt
Die Vorlage E 251 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Angabe "50%" durch "80%" ersetzt wird)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung