Produktbereich: 35 Zentrale Dienste Produktgruppe: 35.05 Digitalisierung
Zusammenfassung
Im Etatantrag wird vorgeschlagen, Mittel in Höhe von 30.000 Euro für 2024 und 70.000 Euro für 2025 zur Nachnutzung von EfA-Leistungen im OZG-Kontext bereitzustellen. Dies ist notwendig, um die Digitalisierung öffentlicher Leistungen zu gewährleisten und eine zentrale Projektleitung zu ermöglichen. Die Bereitstellung dieser Mittel wird als dringend erforderlich erachtet, um die erfolgreiche Einführung weiterer EfA-Leistungen zu unterstützen.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für die Nachnutzung von EfA-Leistungen im OZG-Kontext werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2024 30.000 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 70.000 Euro eingestellt.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Verwaltungen, öffentliche Leistungen für die Bürger*innen sowie Unternehmen online zugänglich zu machen. Unter dem Motto "Einer für Alle" (EfA) soll jedes Bundesland zusammen mit den öffentlichen IT-Dienstleistern (in Hessen der ekom21) seine Services so digitalisieren, dass diese auch von Behörden in anderen Bundesländern übernommen werden können. EfA bedeutet, dass ein Land oder ein Zusammenschluss aus mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickelt und betreibt und diese anderen Ländern und Kommunen zur Nachnutzung zur Verfügung stellt. Hierfür müssen sich die Nachnutzenden mittels standardisierter Schnittstellen, die größtenteils noch geschaffen werden müssen, anbinden. Insgesamt wird im EfA-Kontext in 15 Themenfelder unterschieden, die auf alle Bundesländer verteilt werden. Generell soll EfA einen hohen Grad der Vereinheitlichung bieten. Man unterscheidet zwischen der EfA-Inbound- und der EfA-Outbound-Variante. EfA-Outbound-Leistungen sind Leistungen, die vom Land Hessen bzw. der ekom21 selbst entwickelt wurden und sowohl den Hessischen als auch anderen Kommunen zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden. Der Betreiber in diesem Fall ist die ekom21 als Hessischer IT-Dienstleister und "civento", das Antrags- und Fallmanagement u.a. auch in Frankfurt am Main, die Prozess-Plattform. Von EfA-Inbound spricht man, wenn Hessen das nachnutzende Bundesland ist. Hessen bezieht in diesem Fall z.B. über den FitStore die Leistung. Der Betreiber ist dann der IT-Dienstleister des jeweiligen Bundeslandes, der die Leistung entwickelt und auf der eigenen Prozess-Plattform umgesetzt hat - civento ist hier eher nicht zu erwarten. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass bei der Nachnutzung bzw. Einführung einer EfA-Leistung in Frankfurt vielfach eine koordinierende und leitende Funktion benötigt wird, die oftmals aber nicht als Ressource durch die betroffenen Fachbereiche zur Verfügung gestellt werden kann. Deutlich wird hier eine generelle Betreuungslücke für EfA-Leistungen in der Frankfurter Stadtverwaltung. Bisher gibt es in Frankfurt keine Zuständigkeit von zentraler Stelle für EfA-Leistungen - niemand ist bisher zentral für die Beschaffung oder Betreuung von EfA-Leistungen verantwortlich, niemand kann ressourcenbedingt von zentraler Stelle eine Projektleitung stellen. Erfahrungen haben aber deutlich gezeigt, dass die Beauftragung einer externen Projektleitung nötig war, um die Nachnutzung von EfA-Leistungen erfolgreich zu begleiten. Daher ist künftig für eine erfolgreiche Einführung bzw. Nachnutzung weiterer EfA-Leistungen die Beauftragung externer Projektleitungen und somit die Bereitstellung der vorgenannten Mittel dringend erforderlich. Aktuell stehen hierfür keine Mittel im Ergebnishaushalt zur Verfügung. Daher werden für die externen Projektleitungen entsprechende Mittel im Haushalt benötigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.07.2024 im Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung angenommen.
35.05 E-Government-Strategie
Ausgaben 2025: 4 Mio € · im Antragsjahr 2024 4 Mio € — preisbereinigt -10 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Linke und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)