Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Energie und Klimaschutz
Zusammenfassung
Der Antrag sieht eine Kürzung des Etatansatzes für den Erneuerbare-Energien-Fonds um 5.000.000 € vor. Dies geschieht aufgrund der zu erwartenden Genehmigung des Haushalts im zweiten Halbjahr 2023 und der langen Vorlaufzeiten für Projekte im Bereich erneuerbare Energien.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Etatansatz für den Erneuerbare-Energien-Fonds (Projektdefinition 5.010740) wird
| von | 10.000.000 € |
| um | 5.000.000 € |
| auf | 5.000.000 € |
gekürzt.
Begründung
Begründung: Einerseits ist erst mit einer Genehmigung des Haushalts im zweiten Halbjahr 2023 zu rechnen, andererseits benötigen insbesondere Beantragung, Planung und Durchführung von Installationen für erneuerbare Energien sehr viel Zeit. Es ist daher davon auszugehen, dass die zehn Millionen Euro im Haushaltsjahr 2023 nicht einmal im Ansatz ausgegeben werden können. Aufgrund allgemeiner Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen und einer realistischen Zielsetzung der Ausgabe aller geplanten Mittel ist es angebracht, den Erneuerbare-Energien-Fonds für das Jahr 2023 auf die Höhe des Ansatzes aus dem Haushalt 2022 abzusenken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Mai 2023 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.07.2023 im Ausschusses für Klima- und Umweltschutz abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen E 346) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen E 377) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)