Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement
Zusammenfassung
Der Etatantrag sieht die Schaffung von 4 neuen Stellen im städtischen Energiemanagement vor, um die Energieeinsparung und energetische Sanierung städtischer Gebäude voranzutreiben. Dies ist notwendig, um den hohen Energiekosten und den gesetzlichen Vorgaben zur Energieeffizienz gerecht zu werden. Die Maßnahme soll zur Reduzierung der Energiekosten und zur Bekämpfung der Klimakrise beitragen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Zur Umsetzung der neuen politischen Beschlüsse und rechtlichen Verpflichtungen bezüglich der Energieeinsparung und der energetischen Sanierung von städtischen Gebäuden werden im Rahmen des mit dem Haushalt 2024/2025 zur Verfügung gestellten Stellenplans im Dezernat XI 4 neue Stellen für diese Themengebiete im Amt für Bau und Immobilien (insbesondere im städtischen Energiemanagement) geschaffen. Die ersten 2 Stellen sollen bis Ende 2024 ausgeschrieben werden, die zweiten 2 Stellen im ersten Halbjahr 2025.
Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Personalmitteln. Das Budget für die zu besetzenden Stellen wird aufgrund des vorhandenen und fortgeschriebenen Stellenplans im Zuge der nächsten Haushaltsaufstellung zur Verfügung gestellt.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Ergänzend dazu werden die bereits über den E 151/2023 beauftragen zusätzlichen 4 Stellen im städtischen Energiemanagement bis spätestens Ende 2024 besetzt, zumindest aber ausgeschrieben. Diese Stellen sind durch Umwidmung von bereits vorhandenen, aber bisher nicht besetzten Planstellen des Dezernats XI zu schaffen.
Begründung
Die Stadt Frankfurt besitzt rund 2.500 städtische Gebäude. Ein großer Anteil dieser Gebäude ist in einem unzureichenden energetischen Zustand, verursacht hohe Energiekosten und Treibhausgasemissionen, bedarf anderweitiger teilweise akuter Sanierungsmaßnahmen z.B. beim Brandschutz und muss daher in den kommenden Jahren umfassend saniert werden. Außerdem muss in den kommenden Jahren eine größere Anzahl an zusätzlichen städtischen Gebäuden in einem hohen energieeffizienten Standard neu gebaut werden. Dies gilt insbesondere für Kita- und Schulgebäude. Das städtische Energiemanagement im Amt für Bau und Immobilien leistet einen zentralen, unverzichtbaren und sehr erfolgreichen Beitrag zur Erreichung eines modernen, wirtschaftlichen, energieeffizienten und klimaneutralen städtischen Gebäudebestands. Dazu zählen insbesondere das Energiecontrolling, die Betriebsoptimierung und die Umsetzung investiver Energie- und Wassersparmaßnahmen. Das städtische Energiemanagement ist damit auch zentral für die Umsetzung der vielen neuen politischen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung (insbesondere "Klimaneutrales Frankfurt 2035. Grundsatzbeschlüsse" § 1650 vom 12.05.2022, "Solaroffensive für Frankfurt III" § 2945 vom 02.03.2023, "Klimastadt Frankfurt" - § 4688 vom 02.05.2024 und für die Einhaltung mehrere neuer gesetzlicher Verpflichtungen (insbesondere "Energieeffizienzrichtlinie" von 2023 - jährliche Sanierung von 3% der städtischen Gebäude und "Energieeffizienzgesetz" von 2023 - jährliche Einsparung des Primärenergieverbrauchs im städtischen Gebäudebestand um 2%) erfordern den schnellen und starken Ausbau von personellen Kapazitäten im städtischen Energiemanagement. Die aktuelle Personalausstattung des städtischen Energiemanagements in Frankfurt liegt jedoch weit unter den Empfehlungen des Deutschen Städtetags. Durch eine personelle Aufstockung des städtischen Energiemanagements könnten nicht nur die politischen Beschlüsse und die rechtlichen Vorgaben erfüllt werden, sondern es könnten auch erhebliche Energie- und Wasserkosten in den städtischen Gebäuden eingespart und damit ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet werden. Die Stellen im Energiemanagement sind höchst rentierlich für die Stadt: Es kann davon ausgegangen werden, dass durch die Arbeit des Energiemanagements eingesparten Kosten im Mittel mindestens dreimal so hoch sind, wie die Aufwendungen für die Dienstleistungen des Personals des Energiemanagements. Im Schnitt entstehen für jede*n Mitarbeiter*in jährlich Aufwendungen von ca. 75.000 Euro. Gleichzeitig erzielt jede*r Mitarbeiter*in Einsparungen von ca. 300.000 Euro pro Jahr. Der Umfang der Einsparungen für die Stadt wird durch die Ausweitung auf alle städtischen Liegenschaften erheblich gesteigert werden, da die derzeitige Zahl der Mitarbeiter*innen nur erlaubt, für einen geringen Teil der städtischen Liegenschaften Dienstleistungen anzubieten und durchzuführen. Bei einem jährlichen Gesamtvolumen für Energie- und Wasserkosten in Höhe von ca. 30 Mio. Euro ergibt sich ein zusätzliches Einsparpotenzial von mindestens 10% oder 3 Mio. € pro Jahr. Die Aufstockung der Stellen im städtischen Energiemanagement trägt damit gleichzeitig zur Bekämpfung der Klimakrise und zur Konsolidierung des städtischen Haushalts bei und ist damit ein Gebot der Stunde und eine höchst lohnenswerte Investition in die Zukunft Frankfurts.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.07.2024 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)