Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe
Zusammenfassung
Der Antrag sieht die Sanierung der Tennisanlage der TuS Nieder-Eschbach sowie die Ertüchtigung und Erweiterung der angrenzenden Skate-Anlage vor. Dies ist notwendig, da beide Anlagen in einem maroden Zustand sind und eine Grundsanierung benötigen, um die Nutzung für die Bürger zu gewährleisten.
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Thema Kultur verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für die Sanierung der Tennisanlage der TuS Nieder-Eschbach und die Sanierung und Erweiterung der in unmittelbarer Nachbarschaft liegenden Skate-Anlage werden Mittel in Höhe von
800.000 Euro (für die Tennisanlage) und
500.000 Euro für die Skater- und Fitnessanlage
eingestellt. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.
Begründung
Die am Ortsrand gelegene Tennisanlage liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des Nieder-Eschbacher Freibads und Sportplatzes. Die sieben Sandplätze und zwei Allwetter Trainingsplätze sind jedoch in die Jahre gekommen und benötigen eine Grundsanierung. Die angrenzende Skate-Anlage ist ebenfalls marode und muss dringend ertüchtigt und ggf. vergrößert werden. Der Tennisverein ist bereit, die bisherigen beiden Kunstrasenplätze oberhalb der Skaterbahn dafür an die Stadt zu übergeben. Durch eine entsprechende Planung auf dem städtischen Gelände könnte beiden Anliegen Rechnung getragen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Mai 2023 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.07.2023 im OBR 15 angenommen.
21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe
Ausgaben 2025: 22 Mio € · im Antragsjahr 2023 21 Mio € — preisbereinigt +0 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme