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Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Etatantrag sieht vor, 50.000 Euro für die geschlechtergerechte Haushaltsplanung (Gender Budgeting) in den Haushaltsplan 2024/25 einzustellen. Dies soll dazu beitragen, die Gleichstellung der Geschlechter bei der Ressourcenverteilung zu fördern und die Bedürfnisse aller Geschlechter zu berücksichtigen. Das erwartete Ergebnis ist eine gerechtere Verteilung der kommunalen Ressourcen.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für die konsequente Anwendung geschlechtergerechter Haushaltsplanung (Gender Budgeting) werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2024 50.000 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 50.000 Euro eingestellt.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Die Aufgaben der Kommunalverwaltung sind vielfältig - die Haushaltsplanung betrifft entsprechend vielfältige Bereiche und beeinflusst unmittelbar alle Menschen, die in der Stadt leben - aber nicht alle Menschen in der gleichen Art und Weise. Die Schlüsselfragen lauten: Werden die kommunalen Ressourcen für die Daseinsvorsorge gerecht verteilt? Wofür gibt die Stadt Geld aus, wofür nicht? Wo wird im Zweifelsfall gespart? Wer profitiert von den öffentlichen Ausgaben? Werden die mit den Ausgaben verbundenen Ziele erreicht, inwieweit sind sie wirksam, und wo muss nachgesteuert werden? Die Verteilung von Budgets und die Wirkung von Maßnahmen auf die unterschiedlichen Gruppen der Stadtgesellschaft und insbesondere die Gender-gerechtigkeit sind ein Arbeitsschwerpunkt bei der Verbesserung der Planungs- und Durchführungsprozesse der Frankfurter Stadtverwaltung. Diese Fragen sind komplex, aber nicht neu - verschiedene Städte, Länder und Kommunen haben hier Erfahrung gesammelt. Die Koalition wird das Thema im Rahmen von Nachhaltigkeit und Wirkungsorientierung adressieren. Ein Beispiel: die Stadtbüchereien werden von deutlich mehr Frauen* und Mädchen* genutzt als von Männern* und Jungen* (Daten über die Nutzung durch sich divers definierende Menschen liegen vielleicht nicht vor und müssten ermittelt werden). Das Budget kommt also Frauen* zu einem größeren Anteil zugute als Männern*, obwohl Büchereien eigentlich für alle gedacht sind. Kürzungen hätten wiederum auf Frauen* größere Auswirkungen als auf Männer*. Es wird deutlich: Öffentliche Haushalte sind nicht geschlechtsneutral. Das Ziel von Gender Budgeting ist die Gleichstellung der Geschlechter bei der Ressourcenverteilung, indem die Bedürfnisse von Frauen* und Männern*, Mädchen* und Jungen* und von sich divers definierenden Menschen zunächst ermittelt und dann möglichst berücksichtigt werden. Gender Budgeting ist also die gleichstellungs-orientierte Haushaltsplanung, verankert in den Nachhaltigkeitszielen und verbunden mit der "Europäischen Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene", die Frankfurt bereits 2012 unterzeichnete. Die Implementierung und Umsetzung von Gender Budgeting ist eine gesamtstädtische Querschnittsaufgabe. Sie braucht Ressourcen, den politischen Willen des Magistrates und die Einbeziehung und Mitwirkung der Amtsleitungen und der Beschäftigten. Mit diesem Etatantrag werden finanzielle Ressourcen für erste Schritte im Prozess der Einführung und Umsetzung von Gender Budgeting zur Verfügung gestellt - beispielsweise für die Konzipierung des Implementierungsprozesses, die Bildung und Begleitung von Expert*innenteams oder Projektgruppenarbeit, oder die Durchführung von Fachtagungen zum Thema. Die Überprüfung der Auswirkungen einer gendergerechten Haushaltsplanung liegt in den Händen der Politik. Die Dezernate und Ämter haben die Aufgabe, Gleichstellungskennzahlen und Gleichstellungsziele auszuweiten bzw. zu entwickeln. Im Haushaltsplan sollen künftig und Schritt für Schritt mehr gleichstellungsrelevante Ziele und Kennzahlen vorhanden sein, anhand derer die Politik die Einhaltung der Ziele und die Entwicklung der Kennzahlen evaluieren kann. Der Begriff Gender Budgeting ist im Übrigen sperrig und nicht sehr aussagekräftig. Deshalb sollte im Rahmen des Implementierungsprozesses ein eingängigerer Name gesucht werden, der besser vermittelt, worum es geht. In der Stadt Münster zum Beispiel hat sich der Name "FINANZfairTEILUNG" durchgesetzt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.07.2024 im Haupt- und Finanzausschusses angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling

Ausgaben 2025: 9 Mio € · im Antragsjahr 2024 9 Mio € — preisbereinigt -1 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 28 · 25.06.2024
TO I, TOP 78
Abgelehnt
Die Vorlage E 220 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUAfDBFF-BIG
Ablehnung:
FRAKTION
Sonstige:
Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)ÖkoLinX-ELF (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, AfD und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 31 · 09.07.2024
TO II, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfDFRAKTIONBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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