Produktbereich: 30 Büro OB / Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing
Zusammenfassung
Der Etatantrag sieht vor, Mittel aus dem Tourismusbeitrag zur Förderung des Stadtmarketings zu verwenden. Dies soll durch einen Übertrag von 1.000.000 Euro im Jahr 2024 und 780.000 Euro im Jahr 2025 geschehen. Ziel ist es, die Mittelverwendung klar zu trennen und die Verwaltung zu vereinfachen.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Mittel, die dem städtischen Haushalt über die Erhebung des Tourismusbeitrags zufließen, unterliegen einer Zweckbindung zur Förderung des Tourismus.
Zum Zeitpunkt der Einführung des Tourismusbeitrags waren die Ressorts Sport und Wirtschaft in einem Dezernat angesiedelt. 20 Prozent der Mittel, die dem städtischen Haushalt über die Erhebung des Tourismusbeitrags zufließen, wurden deshalb dem damaligen Sport- und Wirtschaftsdezernat zugewiesen.
Seit Bildung der neuen Stadtregierung 2021 wurden diese Mittel durch das Dezernat IV (Wirtschaft) in Abstimmung mit dem Dezernat III (Sport - bis Mai 2023) bzw. Dezernat I (Sport - ab Mai 2023) verwaltet.
Die Mittel im Entwurf des Doppelhaushalts 2024/2025 werden nun vollständig im Dezernat I, PG 21.16 abgebildet. Ziel ist es jedoch, diese Mittel bereits im Haushaltsjahr 2024 nach Zuständigkeiten klar zu trennen. Diese Mittel des Tourismusbeitrags sollen daher in den Dezernaten separat abgebildet werden.
In diesem Zusammenhang wird zur Finanzierung von Stadtmarketingmaßnahmen im Haushaltsjahr 2024 ein Übertrag in Höhe von 1.000.000 Euro sowie im Haushaltsjahr
2025 ein Übertrag in Höhe von 780.000 Euro (entspricht jeweils 10 Prozent der erwarteten Einnahmen aus der Erhebung eines Tourismusbeitrags auf Privatreisen) aus Produktgruppe 21.16, Kontengruppe 71, in Produktgruppe 30.04, Kontengruppe 71, erfolgen. Im Falle von überplanmäßigen Einnahmen aus der Erhebung des Tourismusbeitrags auf Privatreisen, sind diese ebenfalls zu 50 Prozent aus der Produktgruppe 21.16, Kontengruppe 71, in Produktgruppe 30.04, Kontengruppe 71, übertragen werden.
Der Möglichkeit eines Budgetübertrags in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 wird zugestimmt, sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Begründung
Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung sollen die Mittel dort abgebildet werden, wo ihre Verwendung vorgesehen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.06.2024 im Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)