Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Keine Mittel aus dem Etat 2018 für vorbereitende Untersuchungen Frankfurt-Nordwest
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Thema Stadtplanung verfolgenBegründung
Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Keine Mittel aus dem Etat 2018 für vorbereitende Untersuchungen Frankfurt-Nordwest Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die mit der Magistratsvorlage M 176 Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) verabschiedeten vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB keine städtischen Mittel aus dem Produkthaushalt 2018 zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die Durchführung bzw. der Beginn einer vorbereitenden Untersuchung des in der Magistratsvorlage bezeichneten Bereichs "Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim)" ist ohne Kenntnis der endgültigen Neufassung des LEP nicht zielführend und ggf. auch völlig unnötig, da die derzeit seitens der hessischen Landesregierung geplanten Änderungen im LEP eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in diesem Bereich bei Inkrafttreten unmöglich machen würden. Genannt seien hier lediglich die in der 3. Änderung vorgesehenen Abstandsflächen (400 m) zu Hochspannungsleitungen sowie die Umwidmung der bisher lediglich als "Vorbehaltsgebiete" ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen in "Agrarischen Vorzugsraum". Weiterhin haben sich die betroffenen Nachbargemeinden hinsichtlich einer Bebauung des Untersuchungsgebietes östlich der Bundesautobahn A5 bereits ablehnend positioniert. Unter diesen Gesichtspunkten ist eine Aufwendung von Haushaltsmitteln für vorbereitende Untersuchungen des in der Magistratsvorlage M176 definierten Gebietes vor Bekanntwerden der endgültigen Fassung des LEP sowie der notwendigen Zustimmung des Regionalverbandes nicht vertretbar.
Inhalt
Etatantrag vom 15.03.2018, E 219
Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Keine Mittel aus dem Etat 2018 für vorbereitende Untersuchungen Frankfurt-Nordwest Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die mit der Magistratsvorlage M 176 Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) verabschiedeten vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB keine städtischen Mittel aus dem Produkthaushalt 2018 zur Verfügung zu stellen.
Begründung: Die Durchführung bzw. der Beginn einer vorbereitenden Untersuchung des in der Magistratsvorlage bezeichneten Bereichs "Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim)" ist ohne Kenntnis der endgültigen Neufassung des LEP nicht zielführend und ggf. auch völlig unnötig, da die derzeit seitens der hessischen Landesregierung geplanten Änderungen im LEP eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in diesem Bereich bei Inkrafttreten unmöglich machen würden. Genannt seien hier lediglich die in der 3. Änderung vorgesehenen Abstandsflächen (400 m) zu Hochspannungsleitungen sowie die Umwidmung der bisher lediglich als "Vorbehaltsgebiete" ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen in "Agrarischen Vorzugsraum". Weiterhin haben sich die betroffenen Nachbargemeinden hinsichtlich einer Bebauung des Untersuchungsgebietes östlich der Bundesautobahn A5 bereits ablehnend positioniert. Unter diesen Gesichtspunkten ist eine Aufwendung von Haushaltsmitteln für vorbereitende Untersuchungen des in der Magistratsvorlage M176 definierten Gebietes vor Bekanntwerden der endgültigen Fassung des LEP sowie der notwendigen Zustimmung des Regionalverbandes nicht vertretbar.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 7, 8 Versandpaket: 19.03.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. März 2018 brachte BFF diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.04.2018 im OBR 8 abgelehnt.
13.01 Stadtplanung
Ausgaben 2025: 39 Mio € · im Antragsjahr 2018 23 Mio € — preisbereinigt +34 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung CDU, GRÜNE, FDP und REP