Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Barrierefreien Ausbau des ÖPNV beschleunigen
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, zusätzliche Personalstellen und Finanzmittel für den barrierefreien Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in Frankfurt bereitzustellen. Dies ist notwendig, um die gesetzlich geforderte vollständige Barrierefreiheit bis zum 1. Januar 2022 zu erreichen. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In den Haushalt 2022 werden die zusätzlich erforderlichen Personalstellen und Finanzmittel eingestellt, die zur schnellstmöglichen Planung und Umsetzung des barrierefreien Ausbaus des öffentlichen Nahverkehrs, insbesondere der Straßenbahnhaltestellen und Bushaltepositionen, nötig sind, damit die gemäß dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) seit dem
- Januar 2022 überfällige völlige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr Frankfurts erreicht wird.
Begründung
Das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit bis
- Januar 2022 konnte in Frankfurt aufgrund fehlenden Personals und fehlender Finanzmittel nicht erreicht werden. Obwohl Bundesmittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) langjährig gesichert sind, durch das Finanzausgleichsgesetz (FAG) Mittel vom Land zur Verfügung stehen und durch die Stellplatzablöse Einnahmen der Stadt explizit für "investive Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs" vorgesehen sind, geht der barrierefreie Ausbau des ÖPNV in Frankfurt viel zu langsam voran. Immer noch fahren Straßenbahnen mit Einstiegsstufen durch die Stadt. Von den insgesamt 139 Tramhaltestellen sollten 90 bis Anfang 2022 barrierefrei ausgebaut sein. Davon ist die Stadt weit entfernt. Bei den Bushaltestellen steht immer noch rund der Hälfte der Haltepositionen der barrierefreie Umbau bevor. Zuletzt hieß es, dass noch rund 590 von den insgesamt rund 1350 Haltestellen die barrierefreie Gestaltung bevorstünde, das entspricht etwa 44 Prozent. Problematisch ist auch das Vorgehen des zuständigen Amts für Straßenbau und Erschließung, das Haltestellen nicht entsprechend der Prioritätenliste umbaut, sondern zunächst eher die leicht umzubauenden Haltestellen bearbeitet, die gerade nicht in den wichtigen Problemzonen mit Haltestellen mitten auf der Straße wie entlang der Mainzer oder der Friedberger Landstraße liegen. An diesen Haltestellen sind alle Fahrgäste dem Fließverkehr ausgesetzt. Um die eindeutige Zielvorgabe des PBefG herzustellen, ist die personelle und finanzielle Planung so zu verändern, dass das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit schnellstmöglich erreicht wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. März 2022 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.05.2022 im Ausschusses für Mobilität und Smart-City abgelehnt.
16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr
Ausgaben 2025: 14 Mio € · im Antragsjahr 2022 31 Mio € — preisbereinigt -60 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)