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Praunheimer Werkstätten fit für die Zukunft machen

Vorlagentyp: EGRÜNESPDVolt
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Etatantrag sieht vor, 100.000 Euro im Haushaltsplan 2026 einzustellen, um die Sanierung der Praunheimer Werkstätten zu unterstützen. Dies ist notwendig, da viele Gebäude sanierungsbedürftig sind und die vorhandenen Mittel nicht ausreichen. Ziel ist die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderung.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für die Verbesserung von Ausstattung und Inventar sowie kurzfristige Reparaturen und Sanierungen vor allem in den Wohnbereichen, bei akutem Bedarf auch in Werkstätten und Tagesförderstätten in Trägerschaft der Praunheimer Werkstätten werden einmalig 100.000 Euro in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 eingestellt.

Der Magistrat ist zudem dazu beauftragt, von den Praunheimer Werkstätten ein umfassendes Sanierungskonzept für sämtliche Liegenschaften einzufordern. Die Auszahlung der Mittel ist an die Erarbeitungen dieses Konzeptes durch die Praunheimer Werkstätten geknüpft.

Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Die wegweisende Arbeit der Praunheimer Werkstätten (pw) für und mit Menschen mit Behinderung ist weit über Frankfurt am Main hinaus bekannt. Die vor dem Zweiten Weltkrieg brutal und menschenverachtend gestoppten, modernen Konzepte für gemeinsames Leben und Arbeiten wurden nach den Kriegswirren wieder belebt und über die Jahre immer weiterentwickelt. Das Bewusstsein, dass die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen unserer Stadtgesellschaft zu praktizieren ist, hat sich weitgehend durchgesetzt - Inklusion wird an vielen Stellen gelebt.

Die Vorreiterrolle, die die pw dabei eingenommen haben, führt dazu, dass sie sich nun auch besonderen Problemlagen stellen müssen. Viele Gebäude, in denen gelebt und gearbeitet wird, sind in die Jahre gekommen und bedürfen teurer Sanierungen. Wenn z.B. sanitäre Anlagen kaputtgehen, ist es oft schwierig, aus dem Budget der Einrichtungen zeitnahen Ersatz zu finanzieren. Auch andere Ausgaben werden durch den Sanierungsbedarf gesteigert: Alte Gebäude verbrauchen mehr Energie, aber auch längere Wege und unmoderne Einbauten verkomplizieren die Arbeit der Betreuenden in den Einrichtungen des Betreuten Wohnens. Es wird ein langer Prozess, hier alles auf einen modernen Stand zu bringen. Je früher er begonnen wird, desto besser. Dies können die pw jedoch nicht allein finanzieren - daher muss die Stadt eine Initialzündung unterstützen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Januar 2026 brachten GRÜNE, SPD, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Ausgaben 2025: 1.452 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 42 · 19.02.2026
TO I, TOP 44
Abgelehnt
Die Vorlage E 211 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
FDPÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
AfDBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: FDP gegen AfD (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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