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Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab. Tagespfl.

Vorlagentyp: ECDU
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Etatantrag sieht die Aufhebung des Beschlusses zur Entgeltfreiheit für Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt vor. Stattdessen sollen sozial gestaffelte Elternentgelte erhoben werden, um die freiwerdenden Mittel für andere Bildungsmaßnahmen zu verwenden.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Beschluss § 3273 zur "Entgeltfreiheit für Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt in Frankfurter Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege" vom 11.05.2023 wird aufgehoben. Es werden weiterhin sozial gestaffelte Elternentgelte auf Basis des bislang geltenden Beschlusses M 101/2018 erhoben.

Die dadurch freiwerdenden Mittel des Produktbereichs 20 "Bildung" in Höhe von

9,1 Mio. €

für das Haushaltsjahr 2023 werden stattdessen für andere Maßnahmen im Bildungsbereich verwendet.

Begründung

Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab. Tagespfl. Richtige Prioritäten und soziale Entgelte statt Gießkannen-Prinzip Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 46 vom 24.03.2023, Entwurf Haushalt 2023 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2023 - 2026. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Beschluss § 3273 zur "Entgeltfreiheit für Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt in Frankfurter Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege" vom 11.05.2023 wird aufgehoben. Es werden weiterhin sozial gestaffelte Elternentgelte auf Basis des bislang geltenden Beschlusses M 101/2018 erhoben. Die dadurch freiwerdenden Mittel des Produktbereichs 20 "Bildung" in Höhe von 9,1 Mio. € für das Haushaltsjahr 2023 werden stattdessen für andere Maßnahmen im Bildungsbereich verwendet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2023 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.07.2023 im Ausschusses für Bildung und Schulbau abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege

Ausgaben 2025: 366 Mio € · im Antragsjahr 2023 355 Mio € — preisbereinigt -1 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 19 · 10.07.2023
TO I, TOP 49
Abgelehnt
Die Vorlage E 211 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfDFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Annahme im Rahmen E 343); FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

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