Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Flexibler Fonds
Zusammenfassung
Der Etatantrag sieht vor, 75.000 Euro für die Begrünung der Frankfurter Innenstadt in den Haushaltsplan 2024/2025 einzustellen. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität zu verbessern und das Stadtklima zu fördern, insbesondere angesichts der Herausforderungen des Klimawandels. Die Maßnahmen sollen schnell umgesetzt werden, um sofortige positive Effekte zu erzielen.
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Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Zur Finanzierung von schnell umsetzbaren Maßnahmen zur attraktiven Begrünung der Innenstadt werden in den Haushaltsplan 2024/2025 in das Haushaltsjahr 2024 75.000 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 75.000 Euro im Ergebnishaushalt eingestellt.
Als Begrünungsmaßnahmen, welche die Attraktivität in der Innenstadt steigern und gleichzeitig das Stadtklima verbessern können, eignen sich insbesondere Stadtbäume, Sträucher, Grün- und Blühflächen, Pflanzkübel sowie Stadtmobiliar mit integrierten Pflanzkübeln."
Diese Mittel sollen insbesondere zur Finanzierung der Neu- und Nachpflanzung von Stadtbäumen im Rahmen des Programms "10.000 neue Stadtbäume bis 2030 pflanzen" (NR 662/2023), zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Beschlusses "Blühendes Band" (NR 873/2024) sowie zur Umsetzung des "Sofortprogramms zur Entsiegelung und attraktiven, klimaangepassten und artenreichen Bepflanzung von geeigneten Flächen in der hochgradig versiegelten Innenstadt" im Rahmen des Pakets "Klimastadt Frankfurt" (NR 908/2024) verwendet werden.
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, ob in Ergänzung zu diesen städtischen Eigenmitteln öffentliche Fördermittel zur (Ko-)Finanzierung von Begrünungsmaßnahmen in der Innenstadt beantragt werden können. Die im Flexiblen Fonds bereitgestellten städtischen Mittel können dabei als erforderlicher Eigenanteil in die (Ko-)Finanzierung eingebracht werden. Insbesondere das Bundesförderprogramm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" (KFW Zuschuss 444) stellt umfangreiche Fördermittel für Begrünungsmaßnahmen im Siedlungsbereich bereit. Dazu zählen beispielsweise die Herstellung artenreicher Grünflächen, die Pflanzung neuer Bäume oder die Standortoptimierung von Bestandsbäumen und Renaturierungsmaßnahmen.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung hat mehrere Anträge auf den Weg gebracht, um die dicht bebaute, hochgradig versiegelte und von Überwärmung bedrohte Frankfurter Innenstadt durch schnell umsetzbare Maßnahmen begrünen zu können. Damit soll die Aufenthalts- und Einkaufsqualität deutlich verbessert werden, gerade auch mit Blick auf die im Zuge des fortschreitenden Klimawandels immer häufiger sich bildenden Hitzeinseln an heißen Sommertagen. Zu diesen Beschlüssen zählen insbesondere die Beschlüsse "10.000 neue Stadtbäume bis 2030 pflanzen" (NR 662/2023), "Blühendes Band" (NR 873/2024) und "Klimastadt Frankfurt: Gemeinsam für ein klimaneutrales und lebenswertes Frankfurt" (NR 908/2024). Zur Umsetzung dieser Maßnahmen ist ergänzend zur Schaffung neuer Personalstellen im Grünflächenamt und im Amt für Straßenbau und Erschließung, zur Einrichtung einer "Task Force Entsiegelung und Begrünung" zur engen Abstimmung zwischen verschiedenen städtischen Ämtern und zur Bereitstellung von Mitteln für investive Maßnahmen auch die Bereitstellung von Mitteln für konsumtive Maßnahmen erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
22.09 Grün- und Freiflächen
Ausgaben 2025: 72 Mio € · im Antragsjahr 2024 67 Mio € — preisbereinigt +6 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÄNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÄkoLinX-ELF (= Annahme bei Streichung des letzten Halbsatzes in Absatz 2 ab dem Wort "Pflanzkübel") Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme