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Kraftraum für die Carl-von-Weinberg-Schule - Eliteschule des Sports

Vorlagentyp: ECDU
4 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Etatantrag sieht die Bereitstellung von 20.000 € für die Einrichtung eines Kraftraums an der Carl-von-Weinberg-Schule vor. Dies ist notwendig, um den Bedürfnissen der zahlreichen Leistungssportler gerecht zu werden und eine adäquate Trainingsumgebung zu schaffen. Der Antrag wurde jedoch in mehreren Ausschüssen abgelehnt.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Für die Einrichtung des dringend benötigten Kraftraums an der Carl-von-Weinberg-Schule werden in der Produktgruppe 20.01 (Kostenstelle 5.005614) Planungsmittel in Höhe von

20.000 €

aus vorhandenen Restmitteln des Investitionshaushaltes bereitgestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2023 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.

Ein geeigneter Platz ist auf dem Schulgelände (in unmittelbarer Nähe zur Sporthalle A) vorhanden.

Begründung

Die Carl-von-Weinberg-Schule als Partnerschule des Leistungssports und Eliteschule des Sports sowie Eliteschule des Fußballs am Standort Frankfurt am Main, hat unter den ca. 1100 Schülerinnen und Schülern etwa 330 Nachwuchsleistungssportlerinnen und -sportler, davon zur Zeit 63 sogenannte High Performer (in der Regel Bundeskaderathleten) in den Sportarten Badminton, Basketball, Handball, Fußball (weiblich und männlich), Geräteturnen, Leichtathletik, Schwimmen, Tischtennis, Trampolin sowie Volleyball. Eine der Zielsetzungen ist es, die besonderen Talente und Fähigkeiten von Leistungssportlerinnen und -sportlern im Unterricht und Leistungssport zu fördern und zu entwickeln, dass beide Bereiche optimal voneinander profitieren und es in beiden Teilen zu bestmöglichen Ergebnissen kommt. Die Carl-von-Weinberg-Schule orientiert sich dabei an den Qualitätskriterien des DOSB der Eliteschulen des Sports. Um gezielt sportliche Inhalte zu fördern sowie weiterzuentwickeln, müssen unter anderem Grundlagen konditioneller Fähigkeitsbereiche wie allgemeine und spezifische Kraftfähigkeiten systematisch mit den Nachwuchssportlerinnen und -sportlern alters- und entwicklungsgemäß aufgebaut werden. Hierbei geht es im langfristigen Förder- und Entwicklungskonzept darum, durch ein gezieltes Krafttraining u.a. folgende Zielstellungen und Funktionen des Krafttrainings zu erreichen und zu nutzen: - Belastbarkeitssicherung und Verletzungsprophylaxe - Verbesserung von Kraft und Sportmotorischer Leistung - Verbesserung von Trainierbarkeit und Effizienz in der jeweiligen Sporttechnik. Um diese Zielsetzungen systematisch zu erreichen, bedarf es unterschiedlicher Reizsetzungen in den jeweiligen Trainingsangeboten, die in großer Abhängigkeit von räumlichen Voraussetzungen (z.B. Kraftraum) sowie Art und Weise verwendeter Trainingsgeräte (z.B. Gewichtshanteln, Zuggeräte, . .) sind. Die Carl-von-Weinberg-Schule hat bisher nur einen provisorisch eingerichteten Kraftraum (eine ehemalige Umkleidekabine), in dem maximal zwei bis drei Schüler gleichzeitig unter schlechten Bedingungen trainieren können. Zum Teil bereits vorhandene professionelle Geräte können aufgrund des Platzmangels überhaupt nicht vor Ort aufgestellt werden. Adäquate Krafträume können nur mit erheblichem organisatorischem und zeitlichen Aufwand erreicht werden, der sich schlecht mit Unterricht und Training vereinbaren lässt. Dies ist angesichts der 330 Leistungssportler/-innen ein untragbarer Zustand. Die formulierten Zielstellungen sowie die Darstellung der aktuellen Raum- und Gerätesituation macht deutlich, dass ein Kraftraum mit geeigneter Raumgröße sowie vielfältig ausgestalteten Trainingsgeräten unabdingbar ist, für eine erfolgreiche und nachhaltige Förderung des Nachwuchsleistungssports an der Carl-von-Weinberg-Schule, orientiert an den Qualitätskriterien der Eliteschulen des Sports des DOSB.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2023 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.07.2023 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben

Ausgaben 2025: 420 Mio € · im Antragsjahr 2023 303 Mio € — preisbereinigt +33 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 6
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 51
Angenommen
Der Vorlage E 209 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 19 · 10.07.2023
TO I, TOP 47
Abgelehnt
Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage E 209 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIG
Sonstige:
FRAKTION (Votum im Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport)ÖkoLinX-ELF (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP (= Ablehnung) CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 19 · 13.07.2023
TO I, TOP 48
Abgelehnt
Die Vorlage E 209 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 22 · 18.07.2023
TO II, TOP 31
Abgelehnt
Die Vorlage E 209 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIGÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Gartenpartei (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)

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