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Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Förderung der Absatzmöglichkeiten von Erzeugnissen aus Frankfurter Streuobstwiesen durch…

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Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Förderung der Absatzmöglichkeiten von Erzeugnissen aus Frankfurter Streuobstwiesen durch das MainÄppelHaus e. V.: Einführung eines Produktlabels

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag sieht die Einführung eines Produktlabels für Erzeugnisse aus Frankfurter Streuobstwiesen vor, um die Absatzmöglichkeiten zu fördern und die Pflege der Streuobstwiesen zu unterstützen. Ziel ist es, ein Frankfurter Produktlabel zu etablieren, das den Bezug zu den Streuobstwiesen herstellt und eine attraktive Vergütung für die Produzenten sichert.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Zur Einführung eines Produktlabels durch das MainÄppelHaus Lohrberg für Erzeugnisse aus Frankfurter Streuobstwiesen werden in den Haushaltsplan 2024/2025 in das Haushaltsjahr 2025 25.000 Euro eingestellt.

Dabei soll geprüft werden, ob für die Entwicklung und Einführung dieses Labels und mögliche flankierende Maßnahmen auch zusätzliche Fördermittel aus der Hessischen Streuobstwiesenstrategie abgerufen werden können.

Ziel soll sein, ein Frankfurter Produktlabel einzuführen, wie es in anderen Städten mit Streuobstgürteln bereits praktiziert wird. Ein solches Label soll für die Verbraucher*innen einen Bezug zu den Streuobstwiesen im Stadtgebiet herstellen und für die Streuobstproduzent*innen im Stadtgebiet eine attraktive Vergütung der Streuobstwiesenpflege sicherstellen. Es wird empfohlen, die Einrichtungen und Verbände im Bereich des Streuobstanbaus und des Arten- und Naturschutzes im Stadtgebiet in die Entwicklung und Einführung des Labels einzubeziehen.

Im Rahmen der Entwicklung dieses Labels soll geprüft werden, ob es für den nachhaltigen Erfolg sinnvoller ist, dieses nur für Streuobstwiesen im Stadtgebiet oder auch für Streuobstwiesen in der gesamten Region "FrankfurtRheinMain" einzuführen.

Im Rahmen einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit, wird die Stadt gebeten, bei öffentlichen Anlässen zukünftig möglichst nur noch Apfelsaft und Apfelwein von Streuobstwiesen in Frankfurt und aus der Region anzubieten.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Die Streuobstwiesen im Frankfurter Stadtgebiet erfüllen viele sehr wichtige Funktionen. Erstens stellen die Streuobstwiesen eine besonders charakteristische Kulturlandschaft in Frankfurt dar, die einen hohen Wert für die Naherholung der Frankfurter*innen besitzt. Zweitens sichern die Streuobstwiesen vielen bedrohten Tier- und Pflanzenarten, wie beispielsweise dem seltenen Steinkauz, das Überleben. Drittens können auf gut gepflegten Streuobstwiesen die Äpfel und anderen Früchte produziert werden, die für viele kulinarische Spezialitäten, wie beispielsweise den Apfelwein, benötigt werden. Durch den Schutz und die Entwicklung der Streuobstwiesen kann daher gleichzeitig die Kulturlandschaft mit ihrem hohen Naherholungswert gepflegt, der Lebensraum seltener und vom Aussterben bedrohter Arten erhalten und die Grundlage für die Frankfurter Apfelweinkultur gesichert werden. Die Streuobstwiesen sind jedoch aus verschiedenen Gründen stark bedroht. Neben der Umwandlung von Streuobstwiesen in Verkehrs- und Siedlungsflächen führt auch die Verbuschung der verbliebenen Streuobstwiesen dazu, dass die offenen und gut gepflegten Streuobstwiesen immer seltener werden. Ein wichtiger Grund für die fehlende Pflege durch Baumschnitt, Wiesenmahd und Nachpflanzung von Bäumen besteht darin, dass sich der Verkauf der geernteten Äpfel und damit die aufwändige Pflege der Streuobstwiesen für die Eigentümer*innen bzw. Pächter*innen immer weniger lohnt. Durch das Angebot bzw. den Kauf von Spezialitäten, die mit Früchten von Frankfurter Streuobstwiesen hergestellt wurden und welche einen geringfügigen Aufpreis zur besseren Entlohnung der Pflege der Streuobstwiesen enthalten, können die Stadt und die Frankfurter*innen aktiv den Schutz und die Entwicklung der Streuobstwiesen im Stadtgebiet unterstützen. Das MainÄppelHaus e.V. verfügt im Bereich Streuobstwiesen aufgrund seiner mehr als 20-jährigen Erfahrung und seines ausgezeichneten Know-Hows über die nötige Expertise, um in Frankfurt ein solches Label einzuführen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.06.2024 im Ausschusses für Klima- und Umweltschutz angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

22.09 Grün- und Freiflächen

Ausgaben 2025: 72 Mio € · im Antragsjahr 2024 67 Mio € — preisbereinigt +6 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 11
Sitzung 31 · 24.06.2024
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage E 207 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 28 · 27.06.2024
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

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