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Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Jugendhilfe an Gymnasien

Vorlagentyp: ECDU
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Etatantrag sieht die Ausweitung des Förderprogramms "Jugendhilfe in der Schule" auf alle Frankfurter Gymnasien vor. Dies geschieht in mehreren Stufen, um den hohen Bedarf an psychosozialer Unterstützung für Schüler/innen zu decken. Die Ablehnung des Antrags durch die Stadtverordnetenversammlung zeigt jedoch, dass es Bedenken hinsichtlich der Umsetzung gibt.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Im Rahmen des Prozesses zur integrierten Bildungsplanung wird das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Schule" in einem mehrstufigen Prozess sukzessive auf alle 24 Frankfurter Gymnasien ausgeweitet.

In der ersten Stufe wird die Jugendhilfe für acht Gymnasien bereitgestellt. Alle Frankfurter Gymnasien können sich formlos unter Angabe der wichtigsten Gründe darauf bewerben. Dafür werden die Mittel der Produktgruppe 20.01 für "Jugendhilfeangebote an weiterführenden Schulen"

von 9.658.300 € um 1.440.000 € auf 11.098.300 €

erhöht. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus den mit der Aufhebung des Beschlusses § 3273 vom 11.05.2023 frei gewordenen Mitteln des Produktbereichs 20. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2023 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.

2024 soll das Programm in einer 2. Stufe zusätzlich für weitere acht Gymnasien und 2025 dann in einer 3. Stufe für alle 24 Gymnasien zur Verfügung gestellt werden. Die Umsetzung wird kontinuierlich evaluiert und best practice in das Rollout für die weiteren Stufen eingebunden.

Begründung

Die "Jugendhilfe an der Schule" leistet einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien in den unterschiedlichsten Problemlagen. Die Folgen der Corona-Pandemie haben verdeutlicht, dass es an Schulen feste Ansprechpartner/innen geben muss, die Vertrauen aufbauen und die Schüler/innen langfristig und verlässlich unterstützen können. Der Bedarf ist bei allen Schulformen hoch. An Grundschulen, Haupt- und Realschulen, Kooperativen Gesamtschulen und Integrierten Gesamtschulen ist die Jugendhilfe bereits fest verankert. Auch Gymnasien, an denen die Jugendhilfe bislang noch nicht schwerpunktmäßig angesiedelt ist, melden jedoch konkrete Bedarfe an Beratung und psychosozialer Unterstützung. Auch dort gibt es zahlreiche Schüler/innen, die unter Mobbing, Einsamkeit, Angsterkrankungen mit psychosomatischen Symptomen, Leistungsdruck oder den coronabedingten Lernverlusten leiden und dringend Hilfe benötigen. Das Land hat auf diesen Umstand bereits mit der Einrichtung von sogenannten UBUS-Stellen ("Unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte") reagiert. Die Stellenzuweisung greift hier jedoch zu kurz. In einer Stadt wie Frankfurt müssen gleichzeitig auch von Seiten des Schulträgers bedarfsorientiert spezifische Angebote gemacht werden. Gerade auf die Mehrbedarfe an Gymnasien weisen Stadtelternbeirat und StadtschülerInnenrat immer wieder hin.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2023 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.07.2023 im Ausschusses für Bildung und Schulbau abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben

Ausgaben 2025: 420 Mio € · im Antragsjahr 2023 303 Mio € — preisbereinigt +33 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 19 · 06.07.2023
TO I, TOP 47
Abgelehnt
Die Vorlage E 207 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
CDUFRAKTIONLinke
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Prüfung und Berichterstattung)BFF-BIG (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 19 · 10.07.2023
TO I, TOP 45
Abgelehnt
Die Vorlage E 207 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
CDULinkeFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und AfD gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme); BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung)

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