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Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Sozialbindungen

Vorlagentyp: ELINKE
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht eine Erhöhung der Wohnungsbaufördermittel auf 275 Millionen Euro vor, um den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt zu bekämpfen. Dies soll durch unbefristete Mietpreisbindungen geschehen, um geförderten Wohnraum langfristig zu sichern.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die veranschlagten Wohnungsbaufördermittel werden erhöht: Für die Haushaltsjahre 2022/23 wird der Haushaltsposten der Investitionsmaßnahme 5.001232 auf jeweils 275 Millionen Euro erhöht. Die Vergabe von Wohnungsbaufördermitteln wird an eine unbefristete Mietpreisbindung gekoppelt, um den geförderten Wohnraum zu erhalten.

Begründung

In Frankfurt fehlt bezahlbarer Wohnraum. Die Bestrebungen, weiteren geförderten Wohnraum zu errichten, müssen in den kommenden Jahren deutlich erhöht werden, wenn der Bedarf gedeckt werden soll. Insbesondere im ersten Förderweg müssen vermehrt Mittel zur Verfügung gestellt werden. Im Haushalt 2022 sind jährlich 47 Millionen Euro zur Unterstützung des Wohnungsbaus bis 2023 eingestellt. Darin sind die Mittel für die Unterstützung von Zinsen und die Bezuschussung des Baus von Wohnungen im ersten sowie im zweiten Förderweg zusammengefasst. Trotz der sich verschärfenden Wohnungskrise in Frankfurt bedeutet das sogar eine Reduktion um 2 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr. Diese Summe reicht bei Weitem nicht aus gegen die rückläufige Zahl von geförderten Wohnungen. Bis 2022 fallen laut M 126/2019 weitere 4.900 Wohnungen aus der Bindung. Das sind 16 Prozent des Gesamtbestandes aller geförderten Wohnungen. Besonders der Bestand an Sozialwohnungen in Frankfurt schmilzt beständig weiter ab. Allein in den Jahren 2018, 2019 und 2020 sind laut Angaben des Magistrats insgesamt mindestens 2.525 Sozialwohnungen aus der Bindung gefallen (vgl. F 2072/2019, F 255/ 2021). Die Zahl der auslaufenden Sozialbindungen übersteigt dabei die Zahl der neu gebauten Sozialwohnungen deutlich: Zwischen 2018 und 2020 wurden lediglich 287 neue Sozialwohnungen fertiggestellt. Indem 275 Millionen Euro eingestellt werden, kann der Bau von jährlich 2.000 Wohnungen verschiedener Größe mit den maximalen Förderbeträgen nach der Neufassung des Förderwegs 1 von Mai 2018 zwischen 16.351 Euro (1-Personen-Haushalt) und 36.085 Euro (4-Personen-Haushalt) nach Stufe 1 (Miethöhe von 5 Euro pro Quadratmeter) gefördert werden. Zusätzlich steht Geld für die Förderung nach Stufe 2 (mit einer Miete von 6,50 Euro pro Quadratmeter) und für Wohnungen nach dem Mittelstandsprogramm (mit Mieten zwischen 8,50 und 10,50 Euro pro Quadratmeter) zur Verfügung. Die neu entstehenden Wohnungen sollen unbefristet der Belegung durch das Amt für Wohnungswesen zur Verfügung stehen, denn der Wegfall der Bindungen nach spätestens 30 Jahren führt zu einer extremen Unterversorgung mit bezahlbarem Wohnraum. Zugleich ist der Rückkauf von Belegrechten teuer und bedeutet zum größten Teil eine Quersubventionierung der Gewinne der städtischen Wohnungsgesellschaften (vgl. B 123/2017). Die Entfristung der Mietpreisbindungen führt dagegen zu einer dauerhaften Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. März 2022 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.05.2022 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 8 · 31.05.2022
TO I, TOP 25
Abgelehnt
Die Vorlage E 206 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

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