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Eintrittspreisregelung für die städtischen Museen und das Institut für Stadtgeschichte

Vorlagentyp: EBFF
1 SitzungAbgelehnt

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Antrag

Der Magistrat wird aufgefordert, mit sofortiger Wirkung die mit Beschluss § 4037 der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 zur M206/13 verabschiedete Eintrittspreisregelung für die städtischen Museen und das Institut für Stadtgeschichte wieder in Kraft zu setzen. Damit wird der Beschluss § 820 der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 zur M201/16, freier Eintritt von Kindern und Jugendlichen bis zu ihrem 18. Geburtstag in die Dauer- und Sonderausstellungen der städtischen Museen, rückgängig gemacht. Die hieraus resultierenden Mehreinnahmen sind in den Doppelhaushalt 2020/2021 einzustellen.

Begründung

Trotz der Verlockung eines freien Eintritts in die städtischen Museen haben von dieser Möglichkeit im Jahr 2019 neun Prozent weniger Minderjährige Gebrauch gemacht als noch im Jahr zuvor. Eine Kompensation dieses Rückgangs durch eine von der Kulturdezernentin angedachte, dauerhafte Marketingkampagne würde die bereits für die Stadt angefallenen Kosten in Form von Ausgleichzahlungen an die städtischen Museen (2019: 170.000 EUR, 2018: 150.000 EUR) lediglich zusätzlich erhöhen. Ein Museumsbesuch - egal welcher Altersgruppe - hängt in erster Linie nicht von dessen Kostenfreiheit ab, sondern von der Attraktivität des Museums und der jeweiligen Ausstellung selbst. Um auch zukünftig grundsätzlich allen Minderjährigen den Museumsbesuch zu ermöglichen, werden sämtliche zuvor eingeräumten Vergünstigungen, wie z. B. für Inhaber des Frankfurt-Passes, der familienfreundliche Tag (ein Tag im Monat für alle Besucher eintrittsfrei) oder die Museums-Card Familie auch zukünftig wieder gewährt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Februar 2020 brachte BFF diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.03.2020 im Kultur- und Freizeitausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

21 Kultur, Freizeit und Sport

Ausgaben 2025: 314 Mio € · im Antragsjahr 2020 292 Mio € — preisbereinigt -12 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 38 · 12.03.2020
TO I, TOP 39
Abgelehnt
Die Vorlage E 205 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFFFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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