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Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Istanbul-Konvention umsetzen (9) - Inklusive Beratung beim Frauennotruf

Vorlagentyp: EGRÜNESPDVolt
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

In diesem Etatantrag wird für das Projekt "Beratung für mich! Beratung für Frauen und Mädchen mit Behinderung" bei der Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt ein Budget von 40.000 Euro im Haushalt 2026 beantragt. Das Ziel ist es, niedrigschwellige und barrierefreie Beratungsangebote für Frauen und Mädchen mit Behinderungen bereitzustellen, um deren Zugang zu Unterstützung zu verbessern und Diskriminierungen entgegenzuwirken.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für das Projekt "Beratung für mich! Beratung für Frauen und Mädchen mit Behinderung" bei der Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt werden in den Haushaltsplan 2026 in das Haushaltsjahr 2026 40.000,- Euro eingestellt.

Begründung

Das Projekt "Beratung für mich! Beratung für Frauen und Mädchen mit Behinderung" bei der Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt umfasst die Gestaltung sehr niedrigschwelliger, barrierefrei zugänglicher und gut erreichbarer Beratungsangebote für Frauen und Mädchen mit Lernschwierigkeiten oder kognitiven Beeinträchtigungen (aktueller Schwerpunkt) sowie künftig auch Frauen und Mädchen mit anderen Behinderungsformen. Das Projekt beinhaltet auch die Schulung des Hilfe- und Verweissystems, die Vernetzung zwischen Frauenunterstützungssystemen und Behinderten(selbst)-hilfe und eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit des Frauennotrufes.

Die Vorarbeiten und der Aufbau des Projektes wurde im Jahr 2023 vom Hessischen Ministerium für Integration und Soziales (HSMI) mit einer Anschubfinanzierung für eine halben Stelle Konzipierung von Beratung insbesondere für Frauen mit Lern-schwierigkeiten gefördert. Die kommunalen Mittel für 2023 in Höhe von 40.000,- € haben die personellen Kapazitäten für die bereits einlaufenden Beratungsanfragen, die Ausweitung des Angebotes auf andere Behinderungsformen und den Umbau der Website des Frauennotrufes zu einem barrierefreien und behindertengerechten Mediums ermöglicht.

Als mehrfach diskriminierte Gruppe erfahren Frauen und Mädchen mit Behinderungen regelmäßig Diskriminierungen und Benachteiligungen und können selten ohne Hürden ihre Rechte wahrnehmen und Unterstützung finden. Sie sind besonders häufig von Gewalt betroffen: jede zweite Frau mit Beeinträchtigung/Behinderung hat in ihrem Leben sexualisierte Gewalt erlebt, 58-73% der Frauen mit Beeinträchtigung/ Behinderung haben als Erwachsene körperliche Gewalt erfahren. Je nach erlebter Gewaltform suchen im Allgemeinen bis zu 30% der befragten Frauen Unterstützungseinrichtungen auf, während nur 8-9% der in vereinfachter Sprache befragten Frauen Hilfsangebote in Anspruch nahmen (Schröttle et al., 2012: Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland, Ergebnisse der quantitativen Befragung).

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit nach barrierefreien Zugängen zu den Unter-stützungs- und Hilfesystemen sowie nach spezifischen Hilfen, Angeboten, Informationen und Maßnahmen, die auf die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen mit Behinderungen eingehen und an ihre reale Lebenssituation angepasst sind. Von Bedeutung sind dabei auch eine gute Öffentlichkeitsarbeit, die das soziale Umfeld der Frauen und die Fachkräfte der Hilfe- und Verweissysteme sensibilisiert und schult, sowie die Erarbeitung barrierefreier Informationen und Informationskanäle.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Januar 2026 brachten GRÜNE, SPD, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Ausgaben 2025: 1.452 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 42 · 19.02.2026
TO I, TOP 34
Abgelehnt
Die Vorlage E 201 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
FDPÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
AfDBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: FDP gegen AfD (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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