Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.03 Kinder- und Jugendmedizin
Zusammenfassung
Der Antrag sieht die Schaffung von zwei neuen Stellen im Gesundheitsamt vor, um die Schuleingangsuntersuchungen für alle Kinder sicherzustellen. Dies ist notwendig, da die aktuelle personelle Aufstellung nicht ausreicht, um alle Kinder vor der Einschulung zu untersuchen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, die Schuleingangsuntersuchungen für alle Kinder sicherzustellen. Zu diesem Zweck werden beim Gesundheitsamt (Bereich Kinder- und Jugendmedizin, Sachgebiet 53.31 "Jugendärztlicher Dienst 1") zwei neue Stellen geschaffen:
- 1 Stelle für eine Medizinaloberrätin/einen Medizinaloberrat, BesGr. A 14 (jährliche Kosten ca. 122.000 €)
- 1 Stelle für eine Medizinische Fachangestellte, EGr. 6 TvÖD (jährliche Kosten ca. 55.000 €)
Dafür werden aus vorhandenen Mitteln in der Produktgruppe 19.03 ("Kinder- und Jugendmedizin")
177.000 €
für Personalkosten bereitgestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2023 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.
Begründung
Die Einschulungsuntersuchung (ESU) durch Ärztinnen und Ärzte des Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes (KJGD) ist ein Teil des Schulaufnahmeverfahrens nach dem Hessischem Schulgesetz (HSchG) §§ 71, 149. Sie ist geregelt in der Verordnung über die Zulassung und die Ausgestaltung von Untersuchungen und Maßnahmen der Schulgesundheitspflege, dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) § 10 und dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 34 Abs.11 unter Beachtung des Hessischen Datenschutzgesetzes. Auch Beratungen nach den Sozialgesetzbüchern SGB V, SGB VIII und SGB IX fallen in den Aufgabenbereich des KJGD im Rahmen der Einschulungsuntersuchung. Laut Bericht B 49/2023 lässt die aktuelle personelle Aufstellung des Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes im Gesundheitsamt Frankfurt jedoch nicht zu, dass alle Kinder vor ihrer Einschulung, wie vorgesehen, untersucht werden. Daher müssen hier dringend die notwendigen Stellen geschaffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Mai 2023 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.07.2023 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
19.03 Kinder- und Jugendmedizin
Ausgaben 2025: 5 Mio € · im Antragsjahr 2023 6 Mio € — preisbereinigt -7 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP (= Ablehnung) CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)