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Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung

Vorlagentyp: ECDUSPDGRÜNE

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, das Einkommensgefälle zwischen der Stadt Frankfurt und dem Umland für Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung auszugleichen und die Anzahl der Stellen in diesem Bereich zu erhöhen. Dies soll die personelle Ausstattung verbessern und die Verkehrsüberwachung in der Stadt stärken.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Antrag

Der Magistrat wird gebeten das bestehende Einkommensgefälle zwischen der Stadt Frankfurt und dem Umland für alle in der Verkehrsüberüberwachung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen ausgeglichen wird. Dafür kommt z. B. eine Zulage für alle Beschäftigten in Frage. in Absprache mit dem Personalrat wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung einen Lösungsvorschlag unterbreiten. Die im Stellenplan 2020/2021 (M 214 vom 06.12.2019) vorgesehenen Stellenneuschaffungen werden um 5 Stellen auf insgesamt 25 Stellen erhöht. Alle Stellen werden bereits 2020 bereitgestellt. Die Deckung der hierfür entstehenden Personalkosten wird aus vorhandenen Mitteln im Ergebnishaushalt der Produktgruppe 11.05 bereitgestellt. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.

Begründung

Die Verkehrsüberwachung in Frankfurt verfügt nicht über eine ausreichende personelle Ausstattung um insbesondere in den Tagesrandzeiten und in den Außenbezirken eine angemessene Kontrolle des Verkehrs zu gewährleisten. Da die Eingruppierung in Frankfurt zwei Stufen unter der Eingruppierung z.B. in Offenbach liegt, ist es sehr schwierig ausgebildetes Personal zu rekrutieren oder zu halten. Zudem wurde dem Straßenverkehrsamt Aufgrund des OLG-Urteils vom 03.01.2020 mit sofortiger Wirkung das Einsetzen von Leiharbeitskräften für die Überwachung des ruhenden Verkehrs untersagt. Um die Verkehrsüberwachung weiter stadtweit zu gewährleisten soll das seit 2016 schrittweise umgesetzte Programm der Übernahme von Leiharbeitskräften (1. Rate im StPl 2017, 2. Rate im StPl 2019 und 3. Rate im StPl 2020/2021) vorgezogen werden. Zur Finanzierung der Personalkosten werden vorhandene Mittel bereitgestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. Februar 2020 brachten CDU, SPD, GRÜNE diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. Der Magistrat antwortete am 3. August 2020 mit dem Bericht B 347. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 23 Wochen.

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