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Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Istanbul-Konvention umsetzen (5) - Dolmetscherinnen für Beratungsstellen und Frauenhäuser

Vorlagentyp: EGRÜNESPDVolt
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Etatantrag fordert die Bereitstellung von 10.000 Euro für externe Dolmetscherinnen, die Beratungsstellen und Frauenhäuser unterstützen. Dies soll betroffenen Mädchen und Frauen mit Sprachbarrieren helfen, leichter Zugang zu sozialen Dienstleistungen zu erhalten und die Kommunikation zu verbessern.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für externe Dolmetscherinnen, welche für Sozialeinrichtungen wie Beratungsstellen oder Frauenhäuser für von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen übersetzen, werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 10.000,- Euro eingestellt.

Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Ein niedrigschwelliger Zugang und die interkulturelle Öffnung von Beratungsstellen sind für von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen unabdingbar. Allerdings erschweren sprachliche Schranken die Beratungen von Mädchen und Frauen erheblich, die der deutschen Sprache nicht oder nur eingeschränkt mächtig sind. Um eine reibungslose Kommunikation zu gewährleisten, ist es wichtig, professionelle und zuverlässige Dolmetscherinnen kostenlos für die Betroffenen zur Verfügung zu stellen.

Am Aufbau des ehrenamtlichen Dolmetscherinnen- und Dolmetscherpools des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten wird gearbeitet. Mit der IHK Frankfurt wurde die Etablierung und Durchführung des bundesweit anerkannten Qualifizierungsangebotes "Sprachmittler/in (IHK)" in der Stadt Frankfurt am Main vereinbart. Der Vertrag mit der IHK Frankfurt ist abgeschlossen. Der Beginn der Qualifizierung hat sich aufgrund der Corona-Pandemie verschoben. Mit dem ersten Kursdurchlauf wurde laut Magistratsbericht im ersten Quartal 2022 begonnen. Die Durchführungsstruktur und die Module wurden im Detail mit der IHK Frankfurt abgestimmt. Bis ein größerer Pool aufgebaut ist, ist es dringend erforderlich, für externe professionelle Dolmetscherinnen Haushaltsmittel bereitzustellen.

Zuverlässigkeitsprüfungen stellen die Professionalität und Qualität der Dolmetscherinnen sicher. Die Dolmetscherinnen werden nicht für juristische Belange eingesetzt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Januar 2026 brachten GRÜNE, SPD, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Ausgaben 2025: 1.452 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 42 · 19.02.2026
TO I, TOP 32
Abgelehnt
Die Vorlage E 199 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
FDPÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
AfDBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: FDP gegen AfD (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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