Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung
Zusammenfassung
Der Etatantrag sieht vor, 250.000 Euro für die Förderung von Mini-PV-Anlagen im Rahmen des Klimabonus in den Haushaltsplan 2024/2025 einzustellen. Dies dient der Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main und unterstützt die Stadt auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2035.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In den Haushaltsplan 2024/2025 werden in das Haushaltsjahr 2024 250.000 Euro für die Förderung von Mini-PV-Anlagen im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus) eingestellt.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Mit Beschluss § 3994 vom 02.11.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung die Novellierung der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)", ehemals: "Frankfurt frischt auf" (M 152 vom 08.09.2023) beschlossen. Die Richtlinie fördert unter anderem Solaranlagen, Solar-Gründächer, Batteriespeicher, Ladesäulen und sogenannte Mini-PV-Anlagen. Dies entspricht den Grundsatzbeschlüssen, nach denen sich Frankfurt bis 2035 zur Klimaneutralität verpflichtet (§ 1650 vom 12.05.2022), und den Forderungen der beschlossenen Solaroffensive für Frankfurt II: Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen auf privaten Dächern (§ 2180 vom 22.09.2022). Mini-PV-Anlagen werden mit 50 % der Kosten (mit Frankfurt-Pass 75 %) gefördert. Sie kommen auch Mieter:innen zugute. Seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 03.11.2023 wurden 516 Anträge (Stand 21.03.2024) für Mini-PV-Anlagen gestellt. Nach den bisher eingegangenen Anträgen werden die Anlagen im Durchschnitt mit 500 Euro gefördert. Mit 250.000 € könnten folglich etwa 500 Anlagen finanziert werden. Da Mini-PV-Anlagen aufgrund der haushaltsrechtlichen Festlegungen nicht aus dem als Investitionshaushalt ausgestalteten Erneuerbare-Energien-Fonds finanzierbar sind, werden dem Haushalt durch den Etat-Antrag Mittel in Höhe von 250.000 € im Jahr 2024 zur Verfügung gestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.07.2024 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau angenommen.
22.04 Energie und Klimaschutz
Ausgaben 2025: 9 Mio € · im Antragsjahr 2024 6 Mio € — preisbereinigt +60 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)