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Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Vorlagentyp: ECDU
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht die Finanzierung einer Vollzeitstelle für einen hauptamtlichen Mitarbeiter bei der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft vor, um die Belange behinderter Menschen besser zu berücksichtigen. Die Ablehnung des Antrags durch die Stadtverordnetenversammlung bedeutet, dass diese Unterstützung nicht bereitgestellt wird.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Für die bessere Einbeziehung und Beachtung der Belange behinderter Menschen in der Stadt wird eine Vollzeitstelle für einen hauptamtlichen Mitarbeiter bei der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) finanziert. Die Finanzierung erfolgt über einen Zuschuss an die FBAG, der

von11.900 €
um60.000 €
auf71.900 €

erhöht wird.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2023 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.

Begründung

Neben dem städtischen Behindertenbeauftragten ist es sinnvoll und notwendig, die FBAG bei der Planung und Entwicklung in allen Bereichen, die behinderte Menschen in Frankfurt berühren, vollumfänglich mit einzubeziehen. Die FBAG bildet den Behindertenbeirat der Stadt Frankfurt und besteht aus unterschiedlichen Fachausschüssen. Die jeweiligen Sprecher sind ehrenamtlich tätig. Die Informationsbeschaffung der sie betreffenden Themen, die Teilnahme an städtischen Terminen und die Stellungnahmen bei sämtlichen Vorhaben der Stadt sind sehr zeitintensiv. Diese Aufgaben können vollumfänglich nur durch einen hauptamtlichen Mitarbeiter bei der FBAG erfüllt werden. Dies trägt wesentlich dazu bei, die Stellung des "Behindertenbeirates" zu stärken und die Einflussnahme bei städtischen Themen sicherzustellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2023 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.07.2023 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 19 · 06.07.2023
TO I, TOP 38
Abgelehnt
Die Vorlage E 195 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
CDUFRAKTIONLinkeÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme)

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