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Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Etatantrag sieht vor, Mittel zur Aufwertung von Flächen im GrünGürtel bereitzustellen, um Flächenversiegelungen durch nicht-kommunale Infrastrukturprojekte auszugleichen. Dies soll durch eine angemessene Erweiterung oder ökologische Aufwertung des GrünGürtels geschehen, um die Erholungs- und Naturräume in Frankfurt am Main zu sichern.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für die Aufwertung von Flächen und zum Ausgleich von Flächenversiegelungen innerhalb des GrünGürtels, die durch nicht-kommunale Infrastrukturprojekte verursacht wurden, werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2024 25.000 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 75.000 Euro eingestellt.

In den letzten Jahren gab es - bedingt durch übergeordnete Planungen für Infrastrukturprojekte - faktische Verluste hochwertiger Flächen im GrünGürtel. Der Magistrat wird gebeten, diese zu erheben und Vorschläge vorzulegen, wie diese durch Aufwertung oder Aufnahme neuer Flächen ausgeglichen werden sollen.

Zukünftig sollen Flächenversiegelungen innerhalb des GrünGürtels, die nicht durch kommunale Planungen verursacht wurden, analog zu den Regelungen der GrünGürtel-Satzung durch Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden. Hierfür ist eine ämterübergreifende Regelung zu erarbeiten.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

In den nunmehr über dreißig Jahren seines Bestehens hat der GrünGürtel sich als erfolgreiche und geschätzte Institution zur Sicherung von Erholungs- und Naturräumen bewährt. Sofern es im Rahmen von Entwicklungen, die die Stadt Frankfurt steuert, zur Herausnahme von Flächen aus dem GrünGürtel kommt, sieht die GrünGürtel-Satzung vor, dass der Verlust durch die Aufnahme anderer Flächen ausgeglichen wird. Jedoch fehlt eine Regelung Flächen, die nicht auf städtischen, sondern auf übergeordneten Planungen beruhen. Als Beispiele seien der Ausbau der S6, ein möglicher Ausbau der A5 oder der Bau der Regionaltangente West und künftig auch der Regionaltangente Ost genannt. Damit in Frankfurt am Main weiterhin hochwertige Freiflächen in dem Maße, wie es bei der Gründung des GrünGürtels angedacht war, zur Verfügung stehen, soll der GrünGürtel zum Ausgleich für die Verluste durch nicht-städtische Planungen eine angemessene Erweiterung oder ökologische Aufwertung erfahren und eine Regelung etabliert werden, die künftige Verluste oder die Abwertung von Flächen (z.B. durch Versiegelung) ausgleicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.07.2024 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 28 · 27.06.2024
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUBFF-BIGGartenpartei
Sonstige:
FRAKTION (Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= Ablehnung), FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 28 · 02.07.2024
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFAfDFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme)

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