Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Ankaufetats für städtische Museen
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Thema Kultur verfolgenBegründung
Kultur, Freizeit und Sport Ankaufetats für städtische Museen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den o.g. Produktbereich werden Gelder in der Höhe von insgesamt 7.441.308 Euro in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 - jährlich somit 1.860.327 Euro - eingestellt. Der Betrag wird zum Zwecke von Ankäufen für die Sammlungen der städtischen Museen (orientiert an einem publikumsabhängigen Schlüssel) wie folgt auf die Etats der städtischen Museen im Zeitraum von 2019 bis 2022 verteilt: Museum Publikum EUR (2019-2022) EUR (2019) Museum Angewandte Kunst (mit Ikonenmuseum): 138.368 Besucher_innen 2.418.949 604.737,25 Historisches Museum: 88.102 Besucher_innen 1.540.199 385.049,75 Deutsches Architektur Museum: 82.349 Besucher_innen 1.439.625 359.906,25 Caricatura Museum: 59.199 Besucher_innen 1.034.917 258.729,25 Archäologisches Museum: 58.587 Besucher_innen 1.024.218 256.054,50 Jüdisches Museum (mit Museum Judengasse): 30.176 Besucher_innen 527.537 131.884,25 Kindermuseum: 30.042 Besucher_innen 525.194 131.298,50 Weltkulturen Museum: 18.114 Besucher_innen 316.669 79.167,25 Begründung: Im Haushalt sind für das Museum für Moderne Kunst (MMK) für den Zeitraum von 2019 bis 2022 Gelder in der Höhe von 2.100.000 EUR, somit 525.000 EUR im Jahr 2019, für Sammlungsankäufe vorgesehen. Anhand des Publikumszuspruchs des Jahres 2017 von 120.122 Besucher_innen lässt sich die Höhe dieser eingestellten Mittel auf einen Quotienten von 17,482 im Verhältnis von Ankaufsmitteln zu Besucher_innen zurückführen. Im Sinne einer Gleichbehandlung der städtischen Museen und der Beibehaltung einer nicht-hierarchischen Behandlung der Museen untereinander - eine Doktrin, die seit Jahrzenten in der Frankfurter Kulturpolitik vorherrschte - ist eine bevorzugte Behandlung des Museums für Moderne Kunst gegenüber den anderen städtischen Museen nicht nachvollziehbar. Da der Aufbau einer Sammlung zum originären Aufgabenbereich eines Museum gehört, ist die Einführung eines diesbezüglich vorgesehenen Etats am MMK dennoch zu begrüßen und muss auf die weiteren städtischen Museen ausgeweitet werden, um einen ordentlichen Betrieb der Häuser in den kommenden Jahren gewährleisten zu können. Die Mittel zum Ankauf von Kunstwerken substituieren hierbei nicht die übliche Praxis von der Einwerbung von Drittmitteln bei Sammlungsankäufen, sondern sind vielmehr als initialzündende Gelder zu verstehen, die als Grundlage einer mischkalkulierten Finanzierung solcher Ankäufe. Im musealen Betrieb hat sich in den vergangenen Jahren deutlich gezeigt, dass private Geldgeber durch eine durch die öffentliche Hand mitfinanzierte Investition im Rahmen von Sammlungsankäufen leichter zu akquirieren sind.
Inhalt
Etatantrag vom 04.01.2019, E 193
Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Ankaufetats für städtische Museen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den o.g. Produktbereich werden Gelder in der Höhe von insgesamt 7.441.308 Euro in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 - jährlich somit 1.860.327 Euro - eingestellt. Der Betrag wird zum Zwecke von Ankäufen für die Sammlungen der städtischen Museen (orientiert an einem publikumsabhängigen Schlüssel) wie folgt auf die Etats der städtischen Museen im Zeitraum von 2019 bis 2022 verteilt: Museum Publikum EUR (2019-2022) EUR (2019) Museum Angewandte Kunst (mit Ikonenmuseum): 138.368 Besucher_innen 2.418.949 604.737,25 Historisches Museum: 88.102 Besucher_innen 1.540.199 385.049,75 Deutsches Architektur Museum: 82.349 Besucher_innen 1.439.625 359.906,25 Caricatura Museum: 59.199 Besucher_innen 1.034.917 258.729,25 Archäologisches Museum: 58.587 Besucher_innen 1.024.218 256.054,50 Jüdisches Museum (mit Museum Judengasse): 30.176 Besucher_innen 527.537 131.884,25 Kindermuseum: 30.042 Besucher_innen 525.194 131.298,50 Weltkulturen Museum: 18.114 Besucher_innen 316.669 79.167,25
Begründung: Im Haushalt sind für das Museum für Moderne Kunst (MMK) für den Zeitraum von 2019 bis 2022 Gelder in der Höhe von 2.100.000 EUR, somit 525.000 EUR im Jahr 2019, für Sammlungsankäufe vorgesehen. Anhand des Publikumszuspruchs des Jahres 2017 von 120.122 Besucher_innen lässt sich die Höhe dieser eingestellten Mittel auf einen Quotienten von 17,482 im Verhältnis von Ankaufsmitteln zu Besucher_innen zurückführen. Im Sinne einer Gleichbehandlung der städtischen Museen und der Beibehaltung einer nicht-hierarchischen Behandlung der Museen untereinander - eine Doktrin, die seit Jahrzenten in der Frankfurter Kulturpolitik vorherrschte - ist eine bevorzugte Behandlung des Museums für Moderne Kunst gegenüber den anderen städtischen Museen nicht nachvollziehbar. Da der Aufbau einer Sammlung zum originären Aufgabenbereich eines Museum gehört, ist die Einführung eines diesbezüglich vorgesehenen Etats am MMK dennoch zu begrüßen und muss auf die weiteren städtischen Museen ausgeweitet werden, um einen ordentlichen Betrieb der Häuser in den kommenden Jahren gewährleisten zu können. Die Mittel zum Ankauf von Kunstwerken substituieren hierbei nicht die übliche Praxis von der Einwerbung von Drittmitteln bei Sammlungsankäufen, sondern sind vielmehr als initialzündende Gelder zu verstehen, die als Grundlage einer mischkalkulierten Finanzierung solcher Ankäufe. Im musealen Betrieb hat sich in den vergangenen Jahren deutlich gezeigt, dass private Geldgeber durch eine durch die öffentliche Hand mitfinanzierte Investition im Rahmen von Sammlungsankäufen leichter zu akquirieren sind.Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 5 Versandpaket: 28.01.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Januar 2019 brachte FRAKTION diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.02.2019 im OBR 1 abgelehnt.
21 Kultur, Freizeit und Sport
Ausgaben 2025: 314 Mio € · im Antragsjahr 2019 272 Mio € — preisbereinigt -6 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. (= Zustimmung)