Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice
Zusammenfassung
Der Etatantrag sieht die Schaffung von zwei Stellen für gartenbautechnische Angestellte zur Umsetzung des Arten- und Biotopschutzkonzepts in Frankfurt vor. Dies ist notwendig, um den Schutz bedrohter Arten und Biotope, insbesondere in Streuobstwiesen, zu gewährleisten. Die Maßnahme soll zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Kulturlandschaft in Frankfurt beitragen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Zur Umsetzung der im bundesweit vorbildlichen "Arten- und Biotopschutzkonzept" der Stadt Frankfurt enthaltenen empfohlenen prioritären Maßnahmen zum Schutz bedrohter Arten und Biotope im Stadtgebiet werden in der Unteren Naturschutzbehörde zwei Stellen für zwei gartenbautechnische Angestellte (1 Stelle EGr. 12 und 1 Stelle EGr.11) geschaffen.
Hierfür werden in den Haushaltspan 2024/2025 in das Haushaltsjahr 2024 40.000 Euro und in den Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2027 insgesamt weitere 705.000 Euro (235.000 Euro pro Jahr) eingestellt.
Ein besonderer Fokus soll dabei auf die Umsetzung von Maßnahmen in Zusammenhang mit Streuobstwiesen gelegt werden. Dabei soll geprüft werden, ob zur Finanzierung dieser Maßnahmen auch Fördermittel wie z. B. aus der "Streuobstwiesenstrategie" des Landes Hessen abgerufen werden können.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Die Stadt Frankfurt hat in einem 10-jährigen Prozess ein bundesweit vorbildliches Arten- und Biotopschutzkonzept für das Stadtgebiet erstellt und 2021 vorgelegt. Darin werden die verschiedenen charakteristischen und bedrohten Arten und Lebensräume im Detail untersucht und Maßnahmen zu ihrem Schutz und ihrer Weiterentwicklung dargelegt. Der Stadt Frankfurt kommt im Zuge des globalen Artensterbens eine besondere Verantwortung für den Schutz und die Entwicklung der sog. "Verantwortungsarten" zu, die im Frankfurter Stadtgebiet eines ihrer letzten Verbreitungsgebiete in Hessen, in Deutschland und teilweise sogar europa- oder weltweit haben. Um diese Arten und ihre Lebensräume dauerhaft im Stadtgebiet erhalten zu können, müssen schnellstmöglich die im Konzept empfohlenen prioritären Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Laut Bericht B346/21 des Magistrats steht für die Umsetzung dieser Maßnahmen jetzt folgender Schritt an: "Die im Arten- und Biotopschutzkonzept enthaltenen Aussagen zu Zielsetzungen und Handlungsprioritäten sowie die Empfehlungen zu Maßnahmen für die Umsetzung des Konzeptes werden nun als nächster Schritt durch den Magistrat intensiv geprüft. Auf dieser Grundlage sollen dann der Stadtverordnetenversammlung in einer gesonderten Vorlage die aus Sicht des Magistrates erforderlichen und priorisierten Maßnahmen inkl. der hiermit erforderlichen Voraussetzungen zur Beschlussfassung vorgelegt werden." Hierfür ist es unverzichtbar, die dafür erforderlichen personellen Kapazitäten in der Unteren Naturschutzbehörde umgehend zu schaffen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzkonzeptes soll ein besonderer Fokus auf die prioritären Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung der Streuobstwiesen gelegt werden. Erstens stellen die Streuobstwiesen eine besonders charakteristische Kulturlandschaft in Frankfurt dar, die einen hohen Wert für die Naherholung der Frankfurter*innen besitzt. Zweitens sichern die Streuobstwiesen vielen bedrohten Tier- und Pflanzenarten, wie beispielsweise dem seltenen Steinkauz, das Überleben. Drittens können auf gut gepflegten Streuobstwiesen die Äpfel und anderen Früchte produziert werden, die für viele kulinarische Spezialitäten, wie beispielsweise den Apfelwein, benötigt werden. Durch den Schutz und die Entwicklung der Streuobstwiesen kann daher gleichzeitig die Kulturlandschaft mit ihrem hohen Naherholungswert gepflegt, der Lebensraum seltener und vom Aussterben bedrohter Arten erhalten und die Grundlage für die Frankfurter Apfelweinkultur gesichert werden. Die Streuobstwiesen in Frankfurt sind jedoch in ihrem Bestand gefährdet. Im Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt steht: "Streuobstwiesen prägen das Landschaftsbild in Frankfurt am Main seit dem 15. Jahrhundert. Die größte Ausdehnung von Streuobst ist Ende des 19. bis Anfang des 20. Jahrhunderts belegt: ein breiter Gürtel mit Streuobstanbau, der sich von Frankfurt bis ins Kinzigtal zog. Seit der Mitte des 20. Jahrhunderts ist der Streuobstbestand stark zurückgegangen. Streuobst fiel dann dem Siedlungs- und Straßenbau zum Opfer, besonders dem Wachstum von Wohnsiedlungen um die alten Dorfkerne herum. Viele Flächen wurden auch gerodet, um anschließend intensiv als Acker oder seltener als Grünland genutzt zu werden" (ABSK 2021). Die verbliebenen Streuobstwiesen bedürfen der dauerhaften Pflege durch Schnitt, Mahd und Nachpflanzung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.06.2024 im Ausschusses für Klima- und Umweltschutz angenommen.
22.01 Umweltplanung und Umweltservice
Ausgaben 2025: 13 Mio € · im Antragsjahr 2024 11 Mio € — preisbereinigt +12 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)