Produktbereich: 18 Soziales, Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes "Brückentage in den Frühen Hilfen" - Notmütterdienst
Zusammenfassung
Der Entwurf sieht vor, 80.000 Euro für den Notmütterdienst und die Brückentage in den Frühen Hilfen für 2026 bereit zu stellen. Dieses Angebot soll akute Notsituationen von Familien mit Kleinkindern unterstützen und somit die Versorgungslücken schließen. Durch die Unterstützung können Inobhutnahmen von Kleinkindern in Krisensituationen vermieden werden.
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für den Notmütterdienst und die sogenannten "Brückentage in den Frühen Hilfen", werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 80.000,- Euro eingestellt.
Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Das präventive Angebot "Brückentage in den Frühen Hilfen" bzw. der Notmutterdienst schließt eine Lücke in der Versorgung von Familien und Alleinerziehenden mit Kindern von 0-3 Jahren in unterschiedlichsten akuten Notsituationen. Diese persönlichen Ausnahmesituationen von Eltern oder Erziehenden entstehen durch plötzlich auftretende Erkrankungen, psychische Akutsituationen, Tod eines Elternteils, starke Belastung bei Mehrlingsgeburten, oder Säuglingen mit erhöhtem Betreuungsaufwand durch Behinderungen oder Regulationsstörungen. Dieses Angebot ist ein Überbrückungsangebot zwischen Hilfen, die noch nicht begonnen haben und damit zeitlich auf maximal 6 Wochen mit maximal 15 Wochenstunden an Hilfe begrenzt. Dieses Angebot schließt somit eine wichtige Lücke in der Betreuung und Versorgung von Familien mit Säuglingen in schweren persönlichen Nöten. Durch die Corona-Hilfen konnte dieses Angebot endlich umgesetzt werden und hat sich seitdem bewährt, sodass Inobhutnahmen dadurch vermieden wurden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Januar 2026 wurde diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses angenommen.
18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Ausgaben 2025: 1.452 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: FDP gegen AfD (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung)