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Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Energie und Klimaschutz Förderprogramm "Photovoltaikanlagen auf privaten Liegenschaften"

Vorlagentyp: ECDU
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht die Förderung von Photovoltaikanlagen auf privaten Liegenschaften vor, um die Klimaschutzziele in Frankfurt zu erreichen. Durch ein städtisches Förderprogramm sollen die Kosten für Eigentümer gesenkt werden, um Investitionen in erneuerbare Energien zu fördern.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, ein Programm zur Förderung von Photovoltaikanlagen auf privaten Liegenschaften zur erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
  2. In der Produktgruppe 22.04 wird aus den vorhandenen Mitteln der Produktdefinition "Erneuerbare-Energien-Fonds" (5.010740) im Jahr 2022 1.000.000 € für Zuschüsse zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf privaten Liegenschaften zweckgebunden. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2022 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.

Begründung

Begründung: Photovoltaikanlagen auf Dachflächen sind ein wichtiger Baustein, um durch die Nutzung von erneuerbaren Energien die Klimaschutzziele in Frankfurt zu erreichen. Entscheidend wird dabei auch sein, die Eigentümer von privaten Liegenschaften für die Installation von Photovoltaikanlagen zu gewinnen. In vielen Fällen verhindern die entstehenden Kosten die Investitionen in solche Anlagen. Durch ein städtisches Förderprogramm, das Landes- und Bundesprogramme ergänzt, kann diese Barriere verringert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. April 2022 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.05.2022 im Ausschusses für Klima- und Umweltschutz abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

22.04 Energie und Klimaschutz

Ausgaben 2025: 9 Mio € · im Antragsjahr 2022 3 Mio € — preisbereinigt +224 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 8 · 23.05.2022
TO I, TOP 26
Abgelehnt
Die Vorlage E 189 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGLinke
Ablehnung:
CDUFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

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