Ausbau der "Aufsuchenden Frühen Hilfen" für Kinder von psychisch und abhängigkeitserkrankten Eltern
Zusammenfassung
In diesem Etatantrag wird vorgeschlagen, 30.000 Euro für die Fachstelle im Netzwerk Frühe Hilfen für Kinder von psychisch und abhängigkeitserkrankten Eltern im Haushaltsplan 2026 bereitzustellen. Dies ist notwendig, um die steigende Inanspruchnahme der Leistungen zu decken und die personellen Engpässe zu bewältigen. Erwartet wird eine Verbesserung der Unterstützung für betroffene Familien durch die bereitgestellten Mittel.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Für die Fachstelle im Netzwerk Frühe Hilfen für Kinder (0-3 Jahre) von psychisch und abhängigkeitserkrankten Eltern, werden einmalig in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 30.000,- Euro eingestellt.
Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Mit dem E 37/20 und E 70/22 wurde die Finanzierung der Frühe Hilfen für Kinder (0-3 Jahre) von psychisch und abhängigkeitserkrankten Eltern angestoßen. Seit 2022 konnte eine Fachstelle eingerichtet werden, die sich mittlerweile anteilig auf drei Personen verteilt. Während 2023 konnte die Fachstelle eine signifikant gestiegene Inanspruchnahme ihrer Leistungen verbuchen. Die Leistungspalette der Fachstelle geht über unterschiedliche Beratungsformate (Telefonhotline, E-Mail Beratung, Face-to-Face Beratung) hin zu Hausbesuchen und Begleitungen sowie die allgemeine Koordinierung und Weitervermittlung bestehender Hilfen und weiterer Fachstellen. Seit Ende November 2022 gibt es zudem eine geschlossene, therapeutisch begleitete Eltern-Kind-Gruppe.
Das gesamte Angebot ist als sogenanntes "Brückenangebot" konzipiert, bis eine bedarfsgerechte (diagnostische sowie klinische) Anbindung. Sowohl für Diagnostiken von Krankheitsbildern, als auch die danach (teilweise) benötigte klinische Anbindung sind oft nicht ausreichend Plätze vorhanden, sodass Klient*innen das Angebot der Fachstelle immer häufiger länger in Anspruch nehmen müssen, was dort wiederum für personelle Engpässe sorgt. Um die Fachstelle ausreichend zu finanzieren, werden dafür zusätzlich 30.000 Euro für 2024 und 30.000 Euro für 2025 bereitgestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Januar 2026 brachten GRÜNE, SPD, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: FDP gegen AfD (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung)