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Frankfurter Branddirektion besser ausstatten

Vorlagentyp: ECDU
1 SitzungAbgelehnt

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Thema Sicherheit verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, die Frankfurter Branddirektion zwecks Einrichtung von Ballungsraumzulagen, Sonderzahlungen, Einstiegs- und Abwerbeprämien besser auszustatten. In diesem Zusammenhang werden die Aufwendungen für Personal in der Produktgruppe 12.03 - Rettungsdienst - ab dem Haushalt 2023

von 7.560.000 € um 100.000 € auf 7.660.000 €

erhöht.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2023 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.

Begründung

Die Branddirektion berichtet im Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung regelmäßig davon, dass wegen Krankheitsfällen und anderen Ausfällen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig nicht alle Rettungsmittel zur Verfügung stehen. Um kurzfristige Ausfälle von Rettungsmitteln zu verhindern, versuchte die Branddirektion zusätzliche Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter einzustellen. Leider konnten nicht alle Stellen besetzt werden; Als Grund für Absagen verwiesen potenzielle Bewerberinnen und Bewerber nahezu immer auf die unattraktive Bezahlung. Im hart umkämpften Markt zur Akquise von Rettungsdienst-Fachpersonal - insbesondere in Ballungsräumen - bleibt die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf der Strecke. Mit besonderen Ballungsraumzulagen, Sonderzahlungen, Einstiegs- oder Abwerbeprämien und anderen Leistungen zur Steigerung der Attraktivität von Stellen, mit denen die Hilfsorganisationen um neues Personal werben, kann die Branddirektion Frankfurt wegen fehlender Mittel nicht mithalten. Daher müssen die Mittel erhöht werden, um das dringend benötigte Personal zur Kompensation der Ausfälle aufzubauen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2023 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.07.2023 im Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

12.03 Rettungsdienst

Ausgaben 2025: 23 Mio € · im Antragsjahr 2023 18 Mio € — preisbereinigt +22 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 19 · 17.07.2023
TO I, TOP 33
Abgelehnt
Die Vorlage E 180 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIGFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

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