Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.06 Beteiligungsmanagement…
Vollständigen Titel anzeigen
Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.06 Beteiligungsmanagement Kommunaler Eigenbetrieb Schulen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenBegründung
Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.06 Beteiligungsmanagement Kommunaler Eigenbetrieb Schulen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Planung, den Bau, die Einrichtung und Unterhaltung der städtischen Frankfurter Schulen die Gründung eines kommunalen Eigenbetriebes vorzubereiten und diese Aufgaben möglichst zeitnah durch selbigen erbringen zu lassen. Alternativ dazu ist zu prüfen, inwieweit diese Aufgaben zukünftig durch die ABG Holding erbracht werden können. Begründung: Bildung, Ausbildung und Weiterbildung sind sowohl für die Zukunft des Einzelnen als auch für die zukünftige Entwicklung unserer Heimatstadt Frankfurt insgesamt von herausragender Bedeutung. Schulbauten spielen hierbei eine elementare Rolle, gilt doch der Raum als "dritter Pädagoge" (Loris Malaguzzi, 1920 - 1994, Erziehungswissenschaftler). Dementsprechend leistet die kontinuierliche Weiterentwicklung der städtischen Schulinfrastruktur einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Qualitätssteigerung des Bildungsangebotes in unserer Stadt. Der massive Sanierungsstau an den städtischen Schulen sowie ein erheblicher Nachholbedarf im Bereich Schulbau, der aus den stetig steigenden Einwohnerzahlen Frankfurts sowie der hohen Nachfrage nach Gymnasialplätzen resultiert, führt zu erheblichen Mehrbelastungen im städtischen Haushalt. Sind im Haushaltsentwurf 2019 bereits etwa 122 Millionen Euro für die Planung, den Bau, die Einrichtung und Unterhaltung der öffentlichen Schulen in Frankfurt eingestellt, so sieht die Fortschreibung des Etats für das Jahr 2023 hierfür schon gut 200 Millionen EUR vor. Das bedeutet eine Steigerung in Höhe von 63,93 % über die nächsten 5 Jahre hinweg. Dabei haben die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt, dass der immense Zeitdruck bei der Realisierung von Schulbaumaßnahmen zu teilweise erheblichen Kostensteigerung führt. Auch durch die Ende 2017 durch den Magistrat vorgenommene Neuorganisation im Amt für Bau und Immobilien (ABI) ist bislang keinerlei Verbesserung dieser Situation zu verzeichnen, es ist eher das Gegenteil festzustellen. Um eine zeitgemäße und innovative Bildungslandschaft in Frankfurt zu gewährleisten und die hierfür benötigten Finanzmittel im Sinne der Haushaltsverantwortung kostenbewusst und effizient einzusetzen, bietet sich die Ausgliederung der Schulen aus dem städtischen Haushalt in einen Eigenbetrieb an. Das erlaubt die Bildung einer Organisationsform, die eine Wirtschaftsführung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermöglicht. Der Kreis Lippe hat bereits im August 2003 den Eigenbetrieb "Schulen des Kreises Lippe" gegründet und führt diesen seither mit großem Erfolg. Anfang 2018 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt die Gründung eines Eigenbetriebes Schule mit großer Mehrheit beschlossen. In dem Grundsatzbeschluss (Drucksache 2328/17) der Stadt Erfurt dazu heißt es: "In einem Eigenbetrieb werden das gesamte Vermögen, der laufende Betriebsaufwand und der Finanzierungsbedarf in einer gesonderten Rechnung dargestellt. Die Trennung vom städtischen Haushalt eröffnet dem Stadtrat, der Verwaltung und den Bürgern eine größere Transparenz und ermöglicht es, Entscheidungen und deren Auswirkungen leichter nachzuvollziehen. Darüber hinaus entsteht ein eigenständiger Finanzierungskreis mit einem eigenständigen Wirtschaftsplan, einer Gewinn- und Verlustrechnung sowie einer Bilanz. Der Finanzierungsspielraum kann in Folge der eindeutigen Zuordnung zum Eigenbetrieb besser beurteilt werden. Des Weiteren können beim Eigenbetrieb die erwirtschafteten Abschreibungen direkt in die Bewirtschaftung der Schulen fließen und somit auch für zukünftige Investitionen in diesem Bereich angesammelt werden. Zeitgleich gehen bei einem Übergang der Schulen in den Eigenbetrieb die Vorteile der öffentlichen Hand nicht verloren. Dem Eigenbetrieb bestünde weiterhin die Gelegenheit günstige Finanzierungskonditionen (z. B. Kommunaldarlehen) zu nutzen und zugleich auch die Einbindung der in Betracht kommenden Fördermittel für Kommunen vorzunehmen." Durch eine konsequente Bündelung der Ressourcenverantwortung sowie die wirtschaftliche und organisatorische Selbständigkeit des Eigenbetriebes Schule lassen sich eine schlanke Organisation mit kurzen Wegen und eine ganzheitliche und prozessorientierte Steuerung erzielen, bei hoher Kostentransparenz und daraus resultierender Wirtschaftlichkeit. Eine Prüfung, inwieweit die in der ABG Holding bereits vorhandenen Kompetenzen im Bereich der Bauwirtschaft sowie deren Marktexpertise für die Aufgaben des Baus und der Unterhaltung der städtischen Schulen genutzt werden kann, bietet sich in diesem Zusammenhang an.
Inhalt
Etatantrag vom 23.01.2019, E 178
Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.06 Beteiligungsmanagement Kommunaler Eigenbetrieb Schulen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Planung, den Bau, die Einrichtung und Unterhaltung der städtischen Frankfurter Schulen die Gründung eines kommunalen Eigenbetriebes vorzubereiten und diese Aufgaben möglichst zeitnah durch selbigen erbringen zu lassen. Alternativ dazu ist zu prüfen, inwieweit diese Aufgaben zukünftig durch die ABG Holding erbracht werden können.
Begründung: Bildung, Ausbildung und Weiterbildung sind sowohl für die Zukunft des Einzelnen als auch für die zukünftige Entwicklung unserer Heimatstadt Frankfurt insgesamt von herausragender Bedeutung. Schulbauten spielen hierbei eine elementare Rolle, gilt doch der Raum als "dritter Pädagoge" (Loris Malaguzzi, 1920 - 1994, Erziehungswissenschaftler). Dementsprechend leistet die kontinuierliche Weiterentwicklung der städtischen Schulinfrastruktur einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Qualitätssteigerung des Bildungsangebotes in unserer Stadt. Der massive Sanierungsstau an den städtischen Schulen sowie ein erheblicher Nachholbedarf im Bereich Schulbau, der aus den stetig steigenden Einwohnerzahlen Frankfurts sowie der hohen Nachfrage nach Gymnasialplätzen resultiert, führt zu erheblichen Mehrbelastungen im städtischen Haushalt. Sind im Haushaltsentwurf 2019 bereits etwa 122 Millionen Euro für die Planung, den Bau, die Einrichtung und Unterhaltung der öffentlichen Schulen in Frankfurt eingestellt, so sieht die Fortschreibung des Etats für das Jahr 2023 hierfür schon gut 200 Millionen EUR vor. Das bedeutet eine Steigerung in Höhe von 63,93 % über die nächsten 5 Jahre hinweg. Dabei haben die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt, dass der immense Zeitdruck bei der Realisierung von Schulbaumaßnahmen zu teilweise erheblichen Kostensteigerung führt. Auch durch die Ende 2017 durch den Magistrat vorgenommene Neuorganisation im Amt für Bau und Immobilien (ABI) ist bislang keinerlei Verbesserung dieser Situation zu verzeichnen, es ist eher das Gegenteil festzustellen. Um eine zeitgemäße und innovative Bildungslandschaft in Frankfurt zu gewährleisten und die hierfür benötigten Finanzmittel im Sinne der Haushaltsverantwortung kostenbewusst und effizient einzusetzen, bietet sich die Ausgliederung der Schulen aus dem städtischen Haushalt in einen Eigenbetrieb an. Das erlaubt die Bildung einer Organisationsform, die eine Wirtschaftsführung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermöglicht. Der Kreis Lippe hat bereits im August 2003 den Eigenbetrieb "Schulen des Kreises Lippe" gegründet und führt diesen seither mit großem Erfolg. Anfang 2018 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt die Gründung eines Eigenbetriebes Schule mit großer Mehrheit beschlossen. In dem Grundsatzbeschluss (Drucksache 2328/17) der Stadt Erfurt dazu heißt es: "In einem Eigenbetrieb werden das gesamte Vermögen, der laufende Betriebsaufwand und der Finanzierungsbedarf in einer gesonderten Rechnung dargestellt. Die Trennung vom städtischen Haushalt eröffnet dem Stadtrat, der Verwaltung und den Bürgern eine größere Transparenz und ermöglicht es, Entscheidungen und deren Auswirkungen leichter nachzuvollziehen. Darüber hinaus entsteht ein eigenständiger Finanzierungskreis mit einem eigenständigen Wirtschaftsplan, einer Gewinn- und Verlustrechnung sowie einer Bilanz. Der Finanzierungsspielraum kann in Folge der eindeutigen Zuordnung zum Eigenbetrieb besser beurteilt werden. Des Weiteren können beim Eigenbetrieb die erwirtschafteten Abschreibungen direkt in die Bewirtschaftung der Schulen fließen und somit auch für zukünftige Investitionen in diesem Bereich angesammelt werden. Zeitgleich gehen bei einem Übergang der Schulen in den Eigenbetrieb die Vorteile der öffentlichen Hand nicht verloren. Dem Eigenbetrieb bestünde weiterhin die Gelegenheit günstige Finanzierungskonditionen (z. B. Kommunaldarlehen) zu nutzen und zugleich auch die Einbindung der in Betracht kommenden Fördermittel für Kommunen vorzunehmen." Durch eine konsequente Bündelung der Ressourcenverantwortung sowie die wirtschaftliche und organisatorische Selbständigkeit des Eigenbetriebes Schule lassen sich eine schlanke Organisation mit kurzen Wegen und eine ganzheitliche und prozessorientierte Steuerung erzielen, bei hoher Kostentransparenz und daraus resultierender Wirtschaftlichkeit. Eine Prüfung, inwieweit die in der ABG Holding bereits vorhandenen Kompetenzen im Bereich der Bauwirtschaft sowie deren Marktexpertise für die Aufgaben des Baus und der Unterhaltung der städtischen Schulen genutzt werden kann, bietet sich in diesem Zusammenhang an.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.01.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2019 brachte BFF diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.02.2019 im Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau abgelehnt.
20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben
Ausgaben 2025: 420 Mio € · im Antragsjahr 2019 261 Mio € — preisbereinigt +32 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)