Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Machbarkeitsstudie für innovative PV-Anlagen an Lärmschutzwänden oder auf verkehrsbezogenen Gebäuden
Zusammenfassung
In diesem Etatantrag wird die Planung von innovativen Photovoltaikanlagen an Lärmschutzwänden und verkehrsbezogenen Gebäuden vorgeschlagen. Ziel ist es, das Potenzial dieser Anlagen zur Energiegewinnung zu prüfen und zu fördern, um CO2-Emissionen zu reduzieren und nachhaltige Energiequellen zu nutzen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Zur planerischen Vorbereitung von besonders innovativen PV-Anlagen an Lärmschutzeinrichtungen entlang von Verkehrswegen oder auf verkehrsbezogenen Gebäuden im Stadtgebiet werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 einmalig 50.000 Euro eingestellt.
Die Mittel sollen dafür genutzt werden, geeignete Lärmschutzeinrichtungen oder andere geeignete verkehrsbezogene Gebäude zu identifizieren und die Machbarkeit von konkreten PV-Anlagen an diesen Einrichtungen zu prüfen.
Für dieses Vorhaben könnte sich eine enge Kooperation aus der Stadt Frankfurt, der Eigentümer*in der Lärmschutzeinrichtung oder des Gebäudes (z. B. Deutsche Bahn AG, Autobahn GmbH oder RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH), der Mainova AG und wissenschaftlichen Einrichtungen (z. B. Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, House of Energy e. V. oder Institut für Energiesystem-transformation der Sonneninitiative GmbH) anbieten.
Es ist zu prüfen, ob für eine spätere Umsetzung der Maßnahme auch Fördermittel des Bundes oder Landes akquiriert werden können.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Falls die Verwendung der Mittel für diesen Zweck nicht möglich sein sollte, sollen diese Mittel für andere innovative Solarprojekte im Stadtgebiet verwendet werden.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Laut der Studie "Abschätzung des potenziellen jährlichen Energieertrags von PV-Anlagen an Lärmschutzeinrichtungen der Verkehrswege" von 2022, die der Deutsche Wetterdienst (DWD) in Zusammenarbeit mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) durchgeführt hat, bieten die Flächen an Lärmschutzbauten entlang von Bahnstrecken und Straßenverkehrswegen in Deutschland ein erhebliches Potenzial zur Nutzung von Photovoltaik: "Insgesamt beträgt der abgeschätzte potenzielle jährliche Ertrag 1412 GWh und die damit verbundene CO2-Einsparung ca. 968.000 t (pro Jahr). Das größte Ertragspotenzial ergibt sich für Lärmschutzwälle entlang der Straßen."
Da das Frankfurter Stadtgebiet eine große Anzahl an Bahnstrecken und Straßenverkehrswegen mit Lärmschutzbauten aufweist und in den kommenden Jahren mehrere größere Verkehrsvorhaben mit Lärmschutzbauten geplant bzw. realisiert werden, soll geprüft werden, ob bzw. inwieweit dieses Potenzial möglichst weitgehend genutzt werden kann.
Eine Reihe von technischen Innovationen und wissenschaftlich begleiteten Pilot- und Erprobungsprojekten haben in den vergangenen Jahren die Grundlagen für die Nutzung von Photovoltaik in Lärmschutzbauten geschaffen. Insbesondere die sog. bifazialen Photovoltaik-Module bieten sehr viele neue Möglichkeiten, die Solarenergieproduktion - auch in Kombination mit Begrünungselementen - in Lärmschutzanlagen zu integrieren.
Es gibt mittlerweile auch mehrere erfolgreich umgesetzte Pilotvorhaben in Deutschland. Die Deutsche Bahn AG errichtete bereits 2011 erste Photovoltaik-Anlagen auf Lärmschutzwänden an Bahnstrecken in Nürnberg und Duisburg. Seit 2016 erzeugt eine 234m lange Photovoltaik-Lärmschutzwand an der Staatsstraße 2550 im oberbayerischen Neuötting Solarstrom. Im Oktober 2019 wurden die Bauarbeiten für das Pilotprojekt "Fotovoltaik-Lärmschutzwand" entlang der A3 zwischen den Anschlussstellen Aschaffenburg und Aschaffenburg-Ost abgeschlossen. Mit dem Lückenschluss zwischen den vorhandenen Lärmschutzanlagen durch eine etwa 890m lange und 3m hohe Lärmschutzwand auf der Südseite der Autobahn wird die Lärmsituation für die Anwohner erheblich verbessert.
Das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr erarbeitete und im Oktober 2023 verabschiedete Genehmigungsbeschleunigungsgesetz sieht vor, dass beim Neu- und Ausbau von Bundesautobahnen zukünftig geprüft wird, inwieweit die zugehörigen Flächen und Einrichtungen für den beschleunigten Ausbau von Anlagen für Erneuerbare Energien genutzt werden können. Insbesondere Lärmschutzwälle sollen hierbei in den Blick genommen werden. Derzeit wird ein Kataster sämtlicher potenzieller Flächen erstellt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat im April 2020 das Projekt "PVwins - Entwicklung von wandintegrierten PV-Elementen für den Lärmschutz" initiiert, das vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE geleitet wird. Im Rahmen dieses Projekts wird zum einen ermittelt, wie sich PV-Module in bestehende Lärmschutzwände an Straßen, Autobahnen und Bahngleisen integrieren lassen. Zum anderen wird in Kooperation mit Herstellern von Solarmodulen und Lärmschutzwänden ein neuartiges PV-Modul entwickelt, das Strom erzeugt und gleichzeitig als Lärmschutz dient. Durch das Anbringen von Solaranlagen an neu errichteten oder bestehenden Lärmschutzwänden können bereits bestehende Flächen doppelt genutzt werden.
In Stuttgart läuft bereits ein sehr ähnlich gelagertes Projekt "Lärmschutz-Solaroffensive", das ebenfalls darauf abzielt, die Installation von Photovoltaik-Modulen an Lärmschutzwänden mit innovativen Ansätzen voranzutreiben. Daher könnte es interessant sein, mit den Verantwortlichen in Stuttgart in einen Austausch zu treten, um auf die dort gewonnenen Erfahrungen aufbauen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Januar 2026 brachten GRÜNE, SPD, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung)