Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädagogische Aufgaben Förderschulkapazitäten und inklusive Nachmittagsbetreuung
Zusammenfassung
Der Antrag sieht die Erhöhung der Planungsmittel für Förderschulkapazitäten und inklusive Nachmittagsbetreuung an der Panoramaschule vor. Dies ist notwendig, um den steigenden Schülerzahlen gerecht zu werden und die schulische Inklusion weiter zu fördern. Die Ablehnung des Antrags durch den Ausschuss für Bildung und Schulbau wird als unverständlich erachtet.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für die Bereitstellung ausreichender Förderschulkapazitäten im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie die Schaffung zusätzlicher Hortkapazitäten mit inklusiven Nachmittagsangeboten werden in der Produktgruppe 20.01 unter der Maßnahme "5.002006 Planungsmittelpauschale für Förderschulen" die Planungsmittel
von 20.000 € um 100.000 € auf 120.000 €
erhöht und zweckgebunden für den Ausbau der Panoramaschule bereitgestellt. Der Ausbau der Schule erfolgt zeitnah in Modulbauweise. Neben dem Bau weiterer Schulklassen werden auch Räumlichkeiten für einen inklusiv arbeitenden Hort miteingeplant und Kontakt zu möglichen Trägern aufgenommen.
Die Maßnahme wird aus Restmitteln des Investitionshaushalts Bildung aus dem Jahr 2021 finanziert. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2022 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.
Begründung
Die Stadt Frankfurt unternimmt enorme Anstrengungen für mehr schulische Inklusion und liegt mit einer Inklusionsquote von 46% erfreulicherweise über dem hessenweiten Durchschnitt von 36%. Auch im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung verzeichnet Frankfurt Erfolge bei der schulischen Inklusion: 33% der in diesem Schwerpunkt förderberechtigten Kinder und Jugendlichen besuchen eine Regelschule. Der landesweite Durchschnitt liegt hier bei 17%. Auch kann Frankfurt die zweitniedrigste Feststellungsquote von 15 hessischen Schulämtern vorweisen. Dies liegt darin begründet, dass in Frankfurt im Sinne der Kinder wann immer möglich die Einstufung in einen anderen Förderschwerpunkt erfolgt, um möglichst vielen Kindern die Chance auf einen lernzielgleichen Abschluss zu geben. Trotzdem verzeichnete der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im vergangenen Schuljahr 2020/21 in Frankfurt 672 Schülerinnen und Schüler. Der Bereich weist somit mit Abstand die höchsten Bedarfe nach dem Förderschwerpunkt "Lernen" auf. Zudem handelt es sich um einen Schwerpunkt, in dem die Beschulung an einer Regelschule häufig nicht die beste Förderung für die betroffenen Kinder und Jugendlichen sicherstellen kann. Die Panoramaschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Nied verzeichnet daher schon seit Jahren stetig steigende Schülerzahlen. Diese mussten bereits in der Vergangenheit durch mehrere Außenstellen aufgefangen werden. Kurz- bis mittelfristig ist jedoch eine Ausweitung der Kapazitäten dringend notwendig. Der große Zuspruch den die Schule seitens vieler Eltern erfährt ist auch der Einstellung der Schulgemeinde geschuldet, die Schüler/-innen der Panoramaschule, wann immer möglich, erfolgreich in das allgemeine Schulsystem zu führen. Hierzu hat die Schule u.a. ein neues Stufenmodell entwickelt um in regelmäßigen Gesprächen mit Eltern und Schüler/-innen die Möglichkeiten eines Wechsels auszuloten, dafür zu motivieren, individuelle Vereinbarungen für die Gestaltung des Übergangs zu treffen und in Kooperation mit Regelschulen Optionen (zum Beispiel in Form von Hospitationsmöglichkeiten) zu entwickeln, um potentielle Ängste der Förderschüler/-innen abzubauen. Dazu hat die Panoramaschule mit der Einstellung einer UBUS-Kraft und einer schuleigenen Psychologin zwei wichtige Unterstützungssysteme geschaffen, die sie aus eigenen Mitteln finanziert. Vor diesem Hintergrund ist die Ablehnung des Magistrats gegen die Schaffung dringend benötigter Schulplätze unverständlich. Die Panoramaschule verfügt über unbebaute / ungenutzte Flächen, großzügige Freizeitareale sowie Sport- und Aufenthaltsstätten (u. a. Turnhalle, Schwimmbad, Küche mit Speiseraum). Die Schulleitung und der Schulelternbeirat bekräftigen den Willen zu einer Erweiterung der Zügigkeit, die problemlos durch einen Anbau an das Hauptgebäude hergestellt werden könnte. Eine bereits durchgeführte Machbarkeitsstudie hat schon vor Jahren Erweiterungsmöglichkeiten auf der regulären Bebauungsfläche aufgezeigt. Schulhof- und Grünflächen stünden an anderer Stelle des großen Grundstücks noch in ausreichendem Maße zur Verfügung. Der Anbau könnte zudem auch einem angegliederten Hort als Standort dienen, der allen Schülerinnen und Schülern der benachbarten Schulen zugutekommen würde. Der Standort wäre angesichts der kurzen Fußwege zu mehreren umliegenden Schulen ideal. So könnten Kinder mit und ohne Behinderung am Nachmittag inklusiv betreut werden. Vor dem Hintergrund des erwarteten Rechtsanspruchs auf eine Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder sollte dieses Angebot der Schule dringend geprüft werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. April 2022 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.05.2022 im Ausschusses für Bildung und Schulbau abgelehnt.
20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben
Ausgaben 2025: 420 Mio € · im Antragsjahr 2022 289 Mio € — preisbereinigt +31 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung)