Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen
Zusammenfassung
Der Etatantrag sieht eine Erhöhung des Verhütungsmittelfonds des Frauenreferates um 60.000 € auf insgesamt 100.000 € jährlich vor. Dies ist notwendig, um Frauen in finanziellen Schwierigkeiten den Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln zu ermöglichen und gesundheitliche Risiken zu minimieren.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Haushalt 2022 wird der Verhütungsmittelfonds des Frauenreferates von bisher 40.000 € um 60.000 € auf dann insgesamt 100.000 € jährlich erhöht.
Der Betrag wird dem Haushalt zugesetzt.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Umsetzung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2022 jeweils halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht nach Produktgruppen.
Begründung
Seither 2004 müssen die Kosten für verordnete Verhütungsmittel von Sozial-leistungsbezieher*innen ab dem 21.Lebensjahr über den Regelsatz gedeckt werden. Der Regelbedarf für Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und SGB XII beträgt sei Januar 2022 einheitlich 449 € pro Monat für eine alleinstehende Erwachsene. Bei zwei volljährigen Partner*innen im Haushalt liegt er bei jeweils nur 404 €, für Erwachsene ohne eigenen Haushalt (also zum Beispiel junge Frauen, die noch bei den Eltern leben) bei 360 €. Für Gesundheitsvorsorge (z.B. Arztgebühr, Medikamente und Verhütungsmittel) sind in den Regelsatz ca. 16,50 € monatlich einkalkuliert. Für Verhütungsmittel müsste demnach angespart werden. Die Realität zeigt jedoch, dass ein planmäßiges Ansparen auf Grund der eng bemessenen Regelsätze kaum möglich ist. In der Folge steigen Frauen häufig auf billigere oder weniger sichere Verhütungsprodukte um oder verzichten ganz auf Verhütung und riskieren ihre Gesundheit oder eine ungewollte Schwangerschaft. In Frankfurt lebende Frauen können seit 2018 bei der pro familia, dem Diakonischen Werk, dem Caritasverband und dem Sozialdienst katholischer Frauen die Kostenübernahme für Verhütungsmittel aus dem Verhütungsmittelfonds des Frauenreferates beantragen. Die Antragstellenden müssen dafür nur eine aktuell gültige Bescheinigung über den Leistungsbezug nach SBG II, SGB XII oder AsylblG sowie eine Verordnung der Gynäkologin / des Gynäkologen über das Verhütungsmittel und die zu erbringende Leistung vorlegen. Die Antragstellung erfolgt im persönlichen oder telefonischen / virtuellen Gespräch. Im Anschluss erhält die Antragstellerin eine Kostenübernahme-Bescheinigung zur Vorlage in einer Apotheke und ggf. bei ihrer Gynäkologin / ihrem Gynäkologen. Der Frankfurter Verhütungsmittelfonds wird nicht beworben, da die Mittel für den Bedarf bei weitem nicht ausreichen. Auch die mit diesem Etatantrag erhöhten Mittel werden vor Jahresfrist ausgegeben sein, es können damit jedoch deutlich mehr Frauen unterstützt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Mai 2022 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.05.2022 im Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) FRAKION (= Annahme)