Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Quartiersgaragen bauen: Parkdruck für Anwohnerinnen und Anwohner abbauen und…
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Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Quartiersgaragen bauen: Parkdruck für Anwohnerinnen und Anwohner abbauen und Aufenthaltsqualität im Straßenraum verbessern
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Quartiersgaragen bauen: Parkdruck für Anwohnerinnen und Anwohner abbauen und Aufenthaltsqualität im Straßenraum verbessern Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, in Vierteln mit hohem Anwohnerparkdruck und Parkplatzmangel (z. B. Nordend, Bornheim, Ostend, Rödelheim, Heddernheim) Standorte für Quartiersgaragen zu suchen und, wenn möglich gemeinsam mit Investoren/privaten Bauherren, dort Quartiersgaragen zu planen und zu errichten. Zunächst sollen Vorschläge für drei Standorte erarbeitet werden, wobei auch Beschlüsse der Ortsbeiräte für den Bau von Quartiersgaragen berücksichtigt werden sollen.
- Die Stellplätze der Quartiersgarage dürfen - unter Prüfung und regelmäßiger Kontrolle der Berechtigung - ausschließlich an die Bewohnerinnen und Bewohner, in diesem Viertel ansässige Gewerbetreibende (wobei sie jeweils nur einen Stellplatz pro angemeldetem Gewerbe zur persönlichen Benutzung anmieten können), CarSharing-Unternehmen (für diese gelten dieselben Konditionen, wie für die Bewohner) vermietet werden. Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung kann vorgesehen werden, dass nach der Errichtung von zusätzlichen Stellplätzen in der Quartiersgarage im Straßenraum zugunsten einer besseren Aufenthaltsqualität einzelne Parkplätze zurückgebaut werden.
- Im Finanzhaushalt der Produktgruppe 16.03 "Verkehrsanlagen" wird eine neue Produktdefinition "Bau von Quartiersgarage" eingerichtet und für die Jahre 2017 und 2018 mit jeweils 100.000 € als Planungsmittel ausgestattet. Begründung: In vielen Stadtteilen gibt es zu wenige Parkplätze für Anwohnerinnen und Anwohner, oft kann erst nach einer längeren Parksuchfahrt ein Parkplatz gefunden werden. Nicht selten werden Fahrzeuge auch in Parkverbotsbereichen, mitunter durch Blockierung von Einmündungen und Kreuzungen sowie auf Zebrastreifen sogar verkehrsgefährdend, abgestellt. Wie die erfolgreichen Beispiele Am Rosengärtchen in Bornheim und im Nordend zeigen, können Quartiergargen hier Abhilfe schaffen. Durch das Vermeiden von Parksuchfahrten, also weniger Abgasbelastung und Verkehrsbewegungen, und eine Neugestaltung des öffentlichen Raums durch das Verhindern von unerlaubtem Parken und damit einem Zugewinn an attraktiver nutzbaren Flächen kann das Wohnumfeld und damit die Aufenthaltsqualität in dem jeweiligen Quartier verbessert werden. Daher sollten in Vierteln mit einem hohen Anwohnerparkdruck und Parkplatzmangel zunächst Standorte identifiziert und dann Quartiersgaragen errichtet werden.
Inhalt
Etatantrag vom 26.04.2017, E 16
Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Quartiersgaragen bauen: Parkdruck für Anwohnerinnen und Anwohner abbauen und Aufenthaltsqualität im Straßenraum verbessern Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, in Vierteln mit hohem Anwohnerparkdruck und Parkplatzmangel (z. B. Nordend, Bornheim, Ostend, Rödelheim, Heddernheim) Standorte für Quartiersgaragen zu suchen und, wenn möglich gemeinsam mit Investoren/privaten Bauherren, dort Quartiersgaragen zu planen und zu errichten. Zunächst sollen Vorschläge für drei Standorte erarbeitet werden, wobei auch Beschlüsse der Ortsbeiräte für den Bau von Quartiersgaragen berücksichtigt werden sollen.
- Die Stellplätze der Quartiersgarage dürfen - unter Prüfung und regelmäßiger Kontrolle der Berechtigung - ausschließlich an die Bewohnerinnen und Bewohner, in diesem Viertel ansässige Gewerbetreibende (wobei sie jeweils nur einen Stellplatz pro angemeldetem Gewerbe zur persönlichen Benutzung anmieten können), CarSharing-Unternehmen (für diese gelten dieselben Konditionen, wie für die Bewohner) vermietet werden. Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung kann vorgesehen werden, dass nach der Errichtung von zusätzlichen Stellplätzen in der Quartiersgarage im Straßenraum zugunsten einer besseren Aufenthaltsqualität einzelne Parkplätze zurückgebaut werden.
- Im Finanzhaushalt der Produktgruppe 16.03 "Verkehrsanlagen" wird eine neue Produktdefinition "Bau von Quartiersgarage" eingerichtet und für die Jahre 2017 und 2018 mit jeweils 100.000 € als Planungsmittel ausgestattet. Begründung: In vielen Stadtteilen gibt es zu wenige Parkplätze für Anwohnerinnen und Anwohner, oft kann erst nach einer längeren Parksuchfahrt ein Parkplatz gefunden werden. Nicht selten werden Fahrzeuge auch in Parkverbotsbereichen, mitunter durch Blockierung von Einmündungen und Kreuzungen sowie auf Zebrastreifen sogar verkehrsgefährdend, abgestellt. Wie die erfolgreichen Beispiele Am Rosengärtchen in Bornheim und im Nordend zeigen, können Quartiergargen hier Abhilfe schaffen. Durch das Vermeiden von Parksuchfahrten, also weniger Abgasbelastung und Verkehrsbewegungen, und eine Neugestaltung des öffentlichen Raums durch das Verhindern von unerlaubtem Parken und damit einem Zugewinn an attraktiver nutzbaren Flächen kann das Wohnumfeld und damit die Aufenthaltsqualität in dem jeweiligen Quartier verbessert werden. Daher sollten in Vierteln mit einem hohen Anwohnerparkdruck und Parkplatzmangel zunächst Standorte identifiziert und dann Quartiersgaragen errichtet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. April 2017 brachten CDU, SPD, GRÜNE diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.05.2017 im Verkehrsausschusses angenommen.
16.03 Verkehrsanlagen
Ausgaben 2025: 168 Mio € · im Antragsjahr 2017 143 Mio € — preisbereinigt -8 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)