Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Aufstockung des Gründerfonds

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag sieht die einmalige Aufstockung des Frankfurter Gründerfonds um 400.000 € im Haushaltsplan 2023 vor. Dies soll die Unterstützung von (Klein-)Gründungen und Start-ups in Frankfurt am Main verstärken und die mögliche Bank-Kreditsumme erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Zur Aufstockung des Frankfurter Gründerfonds werden in den Haushaltsplan 2023 für das Haushaltsjahr 2023 einmalig Mittel in Höhe von 400.000 € eingestellt. Der Betrag wird dem Haushalt zugesetzt.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Der Frankfurter Gründerfonds (FGF) ist ein Bürgschafts-Förderprogramm zur Unterstützung von (Klein-)Gründungen und Start-ups in Frankfurt am Main. Die Wirtschaftsförderung bzw. die Stadt Frankfurt bürgt hierbei (über die Bürgschaftsbank Hessen) für 80 % der mit den begutachteten FGF-Kunden vereinbarten Bankkreditsummen. Ziel der Aufstockung soll die Verstetigung der Erhöhung der möglichen Bank-Kreditsumme von bislang max. 50.000 € auf 100.000 € sein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Juni 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.07.2023 im Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

36.01 Wirtschaftsförderung

Ausgaben 2025: 35 Mio € · im Antragsjahr 2023 24 Mio € — preisbereinigt +44 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 19 · 04.07.2023
TO I, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage E 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Zustimmung im Rahmen der Vorlage E 203) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung