Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr

Vorlagentyp: ECDU
1 SitzungAbgelehnt

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Fußverkehr verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

In der Produktgruppe 16.11 "Förderung Öffentl. Personennahverkehr" wird der Ansatz für den barrierefreien Ausbau von Straßenbahnhaltestellen (Projektdefinition 5.006701)

von 3.000.000 € um 3.000.000 € auf 6.000.000 €

erhöht. Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln der Stellplatzablöse. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2022 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.

Begründung

Um gehbehinderten Menschen, aber auch Fahrgästen mit Kinderwagen oder Gepäck eine Nutzung von Bussen und Bahnen zu erleichtern oder sogar erst zu ermöglichen, ist der barrierefreie Ausbau des ÖPNV unumgänglich und mit hoher Priorität voranzutreiben. Nach dem Personenbeförderungsgesetz hätte schon bis zum

  1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit erreicht werden müssen. Dieses Ziel wurde in Frankfurt voraussehbar nicht erreicht. Um den barrierefreien Ausbau zu beschleunigen, wurde mit dem Beschluss zum Nahverkehrsplan 2025+ der Zielwert für die Anzahl jährlich barrierefrei umzubauender Straßenbahnhaltestellen von 3 bis 5 auf 10 erhöht. Die Erhöhung des Etatansatzes für den städtischen Finanzierungsanteil am Umbau von Straßenbahnhaltestellen - der größere Anteil wird über den Haushalt der VGF getragen - wird benötigt, um dieser Zielvorgabe nahezukommen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. April 2022 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.05.2022 im Ausschusses für Mobilität und Smart-City abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr

Ausgaben 2025: 14 Mio € · im Antragsjahr 2022 31 Mio € — preisbereinigt -60 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 8 · 30.05.2022
TO I, TOP 25
Abgelehnt
Die Vorlage E 164 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung