Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung
Zusammenfassung
Der Etatantrag sieht die Förderung der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft mit jeweils 20.000 Euro in den Haushalten 2024 und 2025 vor. Dies soll die Selbstvertretung der Menschen mit Behinderungen stärken und deren Teilhabe am politischen Leben gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Basierend auf dem Magistratsbeschluss Nr. 1849 vom 28.08.1992 für die Förderung der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft werden 20.000 Euro in den Haushalt 2024 und 20.000 Euro in den Haushalt 2025 eingestellt.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Die FBAG als offizielle Selbstvertretung der Menschen mit Behinderungen in Frankfurt ist gemäß Magistratsbeschluss ein magistratsberatendes Gremium. Es ist wichtig, dass die Menschen mit Behinderungen mit eigener Stimme für ihre Belange eintreten. Um in Frankfurt den Artikel 29 b (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen, Bildung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie vertreten) der UN-Behindertenrechts-konvention zu erfüllen, bedarf es der Unterstützung der FBAG.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.07.2024 im Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa angenommen.
10.03 Integration und Antidiskriminierung
Ausgaben 2025: 20 Mio € · im Antragsjahr 2024 20 Mio € — preisbereinigt +0 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen E 285) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 285) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)