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Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städt Pietät Endlich ein Vordach für die Friedhofskapelle des Friedhofs Bornheim -…

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Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städt Pietät Endlich ein Vordach für die Friedhofskapelle des Friedhofs Bornheim - Verwaltungskreativität ist gefragt!

Vorlagentyp: ERÖMER
2 SitzungenAbgelehnt

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Begründung

Produktgruppe: 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städt Pietät Endlich ein Vordach für die Friedhofskapelle des Friedhofs Bornheim - Verwaltungskreativität ist gefragt! Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158, Haushalt 2015/2016 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2015 - 2018. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014, § 5379, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Ein Vordach für die Friedhofskapelle des Bornheimer Friedhofs zu errichten, das dem bestehenden Denkmalschutz angemessen ist beziehungsweise den bestehenden Denkmalschutz diesbezüglich überprüft. Ferner soll das Vordach kostengünstig aus ökologischem wetterfestem Material (Holzbauweise) erstellt werden. Hierfür ist vor allem die Kreativität der Verwaltung gefragt. Begründung: Bereits seit Jahren setzt sich der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim/Ostend) vergeblich für die Errichtung eines Vordachs für die Friedhofskapelle des Bornheimer Friedhof ein. Die Ablehnung des berechtigten Unterfangens wird mit Argumenten wie: "Bei der Überprüfung wurde hier festgestellt, dass eine Überdachung im direkten Eingangsbereich gestalterisch nicht an die denkmalgeschützte Trauerhalle angepasst werden kann", begründet. Oder "rückläufige Bestattungszahlen" sowie "sehr hohe Kosten" dienen als Argumente. Bereits im Vorjahr wurden "verhinderungsrhetorisch" hohe Kosten für einen "Neubau seitlich der Trauerhalle" mit einer "Kostenschätzung von rund 96.000 €" angeführt. Doch es gibt auch sicherlich kostengünstigere Alternativen. Eine Alternative wäre ein Vordach aus ökologischem und wetterfestem Material (Holzbauweise) beziehungsweise Ähnlichem.

Inhalt

Etatantrag vom 03.11.2014, E 159

Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städt Pietät Endlich ein Vordach für die Friedhofskapelle des Friedhofs Bornheim - Verwaltungskreativität ist gefragt! Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158, Haushalt 2015/2016 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2015 - 2018. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014, § 5379, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Ein Vordach für die Friedhofskapelle des Bornheimer Friedhofs zu errichten, das dem bestehenden Denkmalschutz angemessen ist beziehungsweise den bestehenden Denkmalschutz diesbezüglich überprüft. Ferner soll das Vordach kostengünstig aus ökologischem wetterfestem Material (Holzbauweise) erstellt werden. Hierfür ist vor allem die Kreativität der Verwaltung gefragt.

Begründung: Bereits seit Jahren setzt sich der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim/Ostend) vergeblich für die Errichtung eines Vordachs für die Friedhofskapelle des Bornheimer Friedhof ein. Die Ablehnung des berechtigten Unterfangens wird mit Argumenten wie: "Bei der Überprüfung wurde hier festgestellt, dass eine Überdachung im direkten Eingangsbereich gestalterisch nicht an die denkmalgeschützte Trauerhalle angepasst werden kann", begründet. Oder "rückläufige Bestattungszahlen" sowie "sehr hohe Kosten" dienen als Argumente. Bereits im Vorjahr wurden "verhinderungsrhetorisch" hohe Kosten für einen "Neubau seitlich der Trauerhalle" mit einer "Kostenschätzung von rund 96.000 €" angeführt. Doch es gibt auch sicherlich kostengünstigere Alternativen. Eine Alternative wäre ein Vordach aus ökologischem und wetterfestem Material (Holzbauweise) beziehungsweise Ähnlichem.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 17.11.2014

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. November 2014 brachte RÖMER diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.12.2014 im Ausschusses für Umwelt und Sport abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städt. Pietät

Ausgaben 2025: 31 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 4
Sitzung 36 · 02.12.2014
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage E 159 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Grüne1 CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und 1 CDU

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 35 · 04.12.2014
TO I, TOP 28
Abgelehnt
Die Vorlage E 159 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeRömerFreie WählerÖkoLinX-ARL
Sonstige:
FDP (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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