Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Förderung von Selbstverteidigungskursen für…
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Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Förderung von Selbstverteidigungskursen für Mädchen in Grundschulen und weiterführenden Schulen
Zusammenfassung
Der Antrag sieht die Bereitstellung von 80.000 Euro für den Verein "Frauen in Bewegung e. V." vor, um Selbstverteidigungskurse für Mädchen in Grundschulen und weiterführenden Schulen zu fördern. Dies soll dazu beitragen, Mädchen bei der Auseinandersetzung mit Gewalt zu stärken und mehr Kurse anzubieten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für den Verein "Frauen in Bewegung e. V." werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 80.000 Euro eingestellt. Damit werden projektgebunden die Arbeit im Bereich Empowerment-, Selbstverteidigungs- und Kampfkunsttraining für Mädchen im Grundschulalter und neu auch in weiterführenden Schulen finanziert. Neben den Kursen in Grundschulen sind für das Jahr 2026 30 neue Kurse an circa vier bis fünf weiterführenden Schulen geplant.
Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Die von der Stadt Frankfurt veranstalteten oder geförderten Sportveranstaltungen sind für alle Sportinteressierten offen. In Frankfurt lebende Personen sind eingeladen, am Sportleben in dieser Stadt aktiv teilzunehmen. Im Alltag ist jedoch zu beobachten, dass viele Sportarten und Vereine sehr traditionell und oftmals noch von klaren Geschlechterzuordnungen geprägt sind.
Dies galt und gilt auch im Bereich des Kampfsportes, der Selbstverteidigung und der Gewaltprävention. Aus diesem Grund wurde 1985 einer der ersten Gewaltpräventionskurse für Mädchen und Frauen angeboten. Diese Kurse werden von Beginn an von sehr vielen Mädchen und Frauen besucht, und erfreuen sich bei Frauen jeden Alters nach wie vor großer Beliebtheit und einem großen Bedürfnis nach Empowerment.
Da aber nach wie vor nicht alle Mädchen den Zugang zu den Vereinen finden und auch nicht alle Eltern über das Wissen dieser Angebote und die finanziellen Mittel verfügen, müssen die Kurse zu den Mädchen kommen. Gerade Mädchen, die immer wieder in bedrohliche und potentiell gefährliche Situationen geraten, sollten daher frühzeitig Strategien und Techniken erlernen, um bedrohliche Situationen zu erkennen und sich wehren zu können.
Die Stadt Frankfurt hat eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul -Konvention eingerichtet. Diese ist im Frauenreferat im Bereich Gewaltschutz angesiedelt. Hier sind der Motor und die Schnittstelle, um die partizipativen Prozess möglichst niederschwellig voranzutreiben.
Der Ausbau der Präventionsangebote, gerade für Frauen jeden Alters, Frauen mit körperlicher, seelischer, geistiger oder sonstiger Sinnesbeeinträchtigungen und Barrieren im Leben, mit Fluchterfahrung oder multiplen Diskriminierungserfahrungen sind hier eine große Zielgruppe, die sich die Kosten der Kurse oft nicht leisten kann.
Beim Ausbau und der Umsetzung, um geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu bekämpfen, wird immer wieder deutlich, dass Selbstverteidigung, Selbstbehauptung, Selbstbestimmung, und Empowerment prioritäres Thema ist und hier Kooperationen mit erfahrenen und geschlechts - und interkulturell sensiblen Trainerinnen notwendig ist.
Unter dem Motto "Sicher, Stark, Selbstbewusst" finden daher mit Trainerinnen von "Frauen in Bewegung" seit 2020 auch an mehreren Grundschulen Gewaltpräventionskurse für Mädchen statt - der Kurs kommt hier zu den Mädchen.
Bis heute fanden an 15 Grundschulen 73 Gewaltpräventionskurse und 73 Abende mit Erziehungsberechtigten statt. Bis Ende 2025 sind weitere 13 Selbstverteidigungskurse an 4 Grundschulen geplant. Die Anfragen der Schulen sind seit 2020 enorm gestiegen und es gibt immer wieder Anfragen von weiterführenden Schulen. Mit mehr als 60 Empowerment Kursen und über 30 Gewaltpräventionskurse an 15 Grundschulen wurden sehr viele Mädchen erreicht. Der Bedarf steigt jedoch weiter und die Anfrage nach den wöchentlichen Empowerment Kursen steigt laut Frauen in Bewegung.
Die Zahlen zu Gewalt gegen Mädchen und Frauen sind uns bekannt. Auch Mädchen in den Kursen berichten immer wieder von Gewalterfahrungen und jedes Mädchen, das durch die Kurse empowert wurde, ist ein Vorbild für andere.
Umso wichtiger sind die Präventionsprogramme von "Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung e. V.", die das Ziel haben, Frauen und Mädchen zu stärken und sie zu befähigen, sich gegen häusliche und sexualisierte Gewalt zu wehren.
Dieses Programm muss daher dringend weiter aufgelegt, bzw. erhalten und ausgebaut werden. Ziel sind möglichst viele Grundschulen und neu circa vier bis fünf Weiterführende Schulen in Frankfurt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Januar 2026 brachten GRÜNE, SPD, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen
Ausgaben 2025: 6 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: FDP; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) AfD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: FDP und AfD gegen FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (101 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)