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Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung

Vorlagentyp: ECDU
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, dass das Stadtplanungsamt für das Jahr 2022 einen Betrag von 500.000 € erhält, um externe Büros mit der Erstellung, Änderung oder Anpassung von Bebauungsplänen zu beauftragen. Dies ist notwendig, um die Bearbeitungszeiten der bereits in Arbeit befindlichen Bebauungspläne zu verkürzen und den steigenden Anforderungen durch Nachverdichtungen gerecht zu werden.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Stadtplanungsamt erhält für das Jahr 2022 aus der Produktgruppe 13.01

500.000 €

aus vorhandenen Mitteln zweckgebunden für die Beauftragung von externen Büros zur Erstellung, Änderung oder Anpassung von Bebauungsplänen. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2022 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.

Begründung

Bereits jetzt befinden sich viele Bebauungspläne in Bearbeitung oder Neuaufstellung. Durch die Beschlüsse zur Nachverdichtung innerhalb der Stadt, z.B. durch Dachausbauten und Aufstockungen, wird die Zahl noch zunehmen. Das integrierte Stadtentwicklungskonzept ISTEK wird in der Umsetzung auch Veränderungen an Bebauungsplänen mit sich bringen. Damit diese neuen Arbeiten nicht zu längeren Bearbeitungszeiten führen werden, ermöglichen die Geldmittel die Beauftragung von Unternehmen mit ausgewiesener Fachkompetenz in diesen Bereichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. April 2022 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.05.2022 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 8 · 31.05.2022
TO I, TOP 20
Abgelehnt
Die Vorlage E 154 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFGartenpartei
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

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